Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENBeschluss vom 05.06.2002, Aktenzeichen: 3 W 89/02 

OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 3 W 89/02

Beschluss vom 05.06.2002


Leitsatz:1. Die Anordnung einer vorläufigen Unterbringung kann nicht auf der Grundlage des ärztlichen Zeugnisses eines Orthopäden erfolgen, dessen Qualifikation auf psychiatrischem bzw. neurologischem Gebiet weder ersichtlich noch dargetan ist.

2. Wird bei der Anordnung einer vorläufigen Unterbringung wegen Gefahr im Verzug von der Bestellung eines Verfahrenspflegers abgesehen, so ist die Entscheidung hierüber unverzüglich nachzuholen.

3. Auch eine vorläufige Unterbringung erfordert hinreichend konkrete Feststellungen zum Vorliegen der Voraussetzungen des § 11 Abs. 1 PsychKG.
Rechtsgebiete:PsychKG, FGG
Vorschriften:PsychKG § 11 Abs. 1, FGG § 67, FGG § 68 b, FGG § 69 f Abs. 1 Nr. 2, FGG § 70 b, FGG § 70 h Abs. 1,
Verfahrensgang:LG Koblenz 2 T 215/02 vom 05.04.2002
AG Andernach 10 XIV 187/02.L

Volltext

Um den Volltext vom OLG-ZWEIBRüCKEN – Beschluss vom 05.06.2002, Aktenzeichen: 3 W 89/02 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OLG-ZWEIBRüCKEN - 05.06.2002, 3 W 89/02" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum