JuraForum.de > Urteile > OLG-ZWEIBRüCKEN > Beschluss vom 05.02.2001, Aktenzeichen: 2 WF 99/00
| Leitsatz: | 1. Die Anhörung von Eltern, Kindern und Jugendamt im Sorgerechtsverfahren ist nicht stets als Beweisaufnahme im Sinne von § 118 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO zu bewerten. 2. Eine Verständigung der Eltern über das Sorgerecht löst auch auf der Grundlage der Neufassung des § 1671 BGB eine Vergleichsgebühr nicht aus (Bestätigung der ständigen Senatsrechtsprechung, vgl. KostRsp. § 23 BRAGO Nr. 7). |
| Rechtsgebiete: | BRAGO, BGB |
| Vorschriften: | BRAGO § 118 Abs. 1 Nr. 3, BRAGO § 23, BGB § 1671, |
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