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JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENBeschluss vom 04.12.2006, Aktenzeichen: 3 W 124/06 



OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 3 W 124/06

Beschluss vom 04.12.2006


Leitsatz:1. Die Vergütung des gemäß § 1914 BGB bestellten Pflegers für ein öffentlich gesammeltes Vermögen kann nicht gegen die Staatskasse festgesetzt werden; hierfür fehl es an einer gesetzlichen Grundlage.

2. Die Begünstigten einer derartigen Sammlung sind durch die Entscheidung der Rechtspflegerin, die Vergütung für die angeordnete Pflegschaft gegen das Sammelvermögen festzusetzen, nicht beschwert.
Rechtsgebiete:BGB, FGG
Vorschriften:BGB § 1914, BGB § 1915 Abs. 1, BGB § 1836 ff., FGG § 20,
Stichworte:Vergütung für die Pflegschaft über ein Sammelvermögen, Festsetzung gegen die Staatskasse,
Verfahrensgang:LG Koblenz 2 T 352/06 vom 26.06.2006
AG Andernach 8 VIII 21358/00

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