JuraForum.de > Urteile > OLG-ZWEIBRüCKEN > Beschluss vom 04.09.2007, Aktenzeichen: 3 W 186/07
| Leitsatz: | 1. Die sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs gegen einen Richter des erstinstanzlich tätigen Landgerichts unterliegt dem Anwaltszwang. 2. Ist unter Mitwirkung des abgelehnten Richters ein die Instanz abschließendes Urteil ergangen, fehlt für eine sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung über die Ablehnung das Rechtsschutzbedürfnis, wenn gegen das Urteil die Berufung statthaft ist; die Prüfung, ob ein Ablehnungsgrund vorliegt, ist dann im Berufungsrechtszug vorzunehmen (Anschluss an BGH NJW-RR 2007, 411 = MDR 2007, 288 = FamRZ 2007, 274). |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 42, ZPO § 46 Abs. 2, ZPO § 78 Abs. 1, |
| Verfahrensgang: | LG Landau in der Pfalz 2 O 182/04 vom 15.07.2007 |
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