( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENBeschluss vom 04.04.2003, Aktenzeichen: 3 W 56/03 



OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 3 W 56/03

Beschluss vom 04.04.2003


Leitsatz:1. In Fällen, in denen das Beschwerdegericht den Beschluss der Vorinstanz aufhebt und die Sache an das Amtsgericht zurückverweist, hat eine Entscheidung über die außergerichtlichen Auslagen des Beschwerdeverfahrens zu unterbleiben. Die Entscheidung hierüber ist der wieder mit der Sache befassten Vorinstanz zu überlassen.

2. Bei der Entscheidung über eine Kostenerstattung nach §- 13 a Abs. 2 FGG ist die Notwendigkeit der Aufwendungen grundsätzlich nicht zu prüfen. Bezieht das Gericht diesen Aspekt jedoch in seine Entscheidung ein, so ist der Rechtspfleger im Kostenfestsetzungsverfahren daran gebunden.

3. Im Betreuungsverfahren ergibt sich die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes in der Regel bereits aus der Bedeutung des Verfahrens für den Betroffenen.
Rechtsgebiete:FGG
Vorschriften:FGG § 20 a Abs. 41 Satz 2, FGG § 13 a Abs. 2,
Verfahrensgang:LG Koblenz 2 T 820/02 vom 25.02.2003
AG Koblenz 2R XVII 318/02

Volltext

Um den Volltext vom OLG-ZWEIBRüCKEN – Beschluss vom 04.04.2003, Aktenzeichen: 3 W 56/03 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-zweibruecken/olg-zweibruecken-beschluss-vom-04-04-2003-az-3-w-5603

"OLG-ZWEIBRüCKEN - 04.04.2003, 3 W 56/03" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN