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JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENBeschluss vom 03.12.2002, Aktenzeichen: 5 UF 120/02 

OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 5 UF 120/02

Beschluss vom 03.12.2002


Leitsatz:Steht nicht zu erwarten, dass ausländische Rentenanwartschaften in nicht ermittelbarer Höhe tatsächlich realisiert werden (können), sind diese weder in den öffentlichrechtlichen Versorgungsausgleich mit einzubeziehen noch kann insgesamt in den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich verwiesen werden. Bei tatsächlichem späteren Rentenbezug ist das Abänderungsverfahren nach § 10a VAHRG eröffnet.
Rechtsgebiete:BGB, VAHRG, FremdrentenG
Vorschriften:BGB § 1587a, BGB § 1587b, VAHRG § 10a, FremdrentenG § 1,
Stichworte:Versorgungsausgleich, Realisierbarkeit ausländischer Rentenanwartschaften.,
Verfahrensgang:AG Kaiserslautern 2 F 564/01 vom 27.06.2002

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