Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENBeschluss vom 03.04.2003, Aktenzeichen: 5 UF 216/02 

OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 5 UF 216/02

Beschluss vom 03.04.2003


Leitsatz:Eine Entscheidung des Familiengerichts über Umfang und Ausübung des Umgangsrechts muss eine konkrete, d.h. vollständige und vollstreckbare Regelung treffen. Diese soll deshalb möglichst genaue Angaben über Zeit, Ort und Häufigkeit des Umgangs sowie die Umstände der Abholung des Kindes enthalten.

Bei der Anordnung eines betreuten Umgangs gilt nichts anderes. Das Gericht darf insbesondere die Regelung des Umgangs nicht dem Dritten überlassen, denn dieser hat keine eigene Entscheidungskompetenz.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 1684 Abs. 3, BGB § 1684 Abs. 4,
Stichworte:Konkrete Regelung des Umgangsrechts,
Verfahrensgang:AG Speyer 43 F 226/01 vom 27.11.2002

Volltext

Um den Volltext vom OLG-ZWEIBRüCKEN – Beschluss vom 03.04.2003, Aktenzeichen: 5 UF 216/02 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OLG-ZWEIBRüCKEN - 03.04.2003, 5 UF 216/02" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum