( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENBeschluss vom 02.06.2005, Aktenzeichen: 3 W 1/05 



OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 3 W 1/05

Beschluss vom 02.06.2005


Leitsatz:1. Der Rechtspfleger kann die sofortige Beschwerde gegen seine Entscheidung auch nachträglich im Wege der Abhilfe zulassen.

2. Die Kosten eines Postnachsendeauftrages sind dann als Aufwendungen des mit dem Wirkungskreis der Postkontrolle betrauten Betreuers erstattungsfähig, wenn dadurch gewährleistet ist, dass dieser von der gesamten eingehenden Post des Betroffenen Kenntnis nehmen kann.
Rechtsgebiete:FGG, RPflG, BGB
Vorschriften:FGG § 56 g Abs. 5 Satz 2, RPflG § 11 Abs. 2 Satz 2, BGB § 670, BGB § 1835 Abs. 1 Satz 1, BGB § 1908 i Abs. 1 Satz 1,
Verfahrensgang:LG Mainz 8 T 238/04 vom 03.12.2004
AG Mainz 41 XVII 235/02 vom 09.07.2002

Volltext

Um den Volltext vom OLG-ZWEIBRüCKEN – Beschluss vom 02.06.2005, Aktenzeichen: 3 W 1/05 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-zweibruecken/olg-zweibruecken-beschluss-vom-02-06-2005-az-3-w-105

"OLG-ZWEIBRüCKEN - 02.06.2005, 3 W 1/05" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN