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JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENBeschluss vom 02.05.2002, Aktenzeichen: 1 Ws 196/02 



OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 1 Ws 196/02

Beschluss vom 02.05.2002


Leitsatz:Stellt sich der Verurteilte entgegen der Ladung in einer anderen Vollzugsanstalt und wird nach wenigen Tagen in die vorgesehene Anstalt überführt, so begründet dies nicht die Aufnahme in der ersten Anstalt i.S.v. § 462 a Abs. 1 S. 1 StPO. Die örtliche Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer richtet sich dann nach dem Sitz der Vollzugsanstalt, in die der Verurteilte geladen war.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 462 a Abs. 1 S. 1,
Verfahrensgang:LG Kaiserslautern StVK 143/01
LG Zweibrücken 2 StVK 905/01
StA Zweibrücken 435 Js 6844/97

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