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JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENBeschluss vom 02.01.2003, Aktenzeichen: 4 W 89/02 

OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 4 W 89/02

Beschluss vom 02.01.2003


Leitsatz:Der Inhalt einer Kostengrundentscheidung, die nach teilweisem Anerkenntnis eines von mehreren beklagten Streitgenossen diesem "insoweit die Kosten" auferlegt, muss im Kostenfestsetzungsverfahren durch Auslegung ermittelt werden. Mangels anderer Anhaltspunkte ist dazu die "Baumbach´sche Formel" heranzuziehen.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 92 Abs. 1, ZPO § 93, ZPO § 100 Abs. 1, ZPO § 104,
Stichworte:Auslegung der Kostengrundentscheidung im Kostenfestsetzungsverfahren,
Verfahrensgang:LG Frankenthal (Pfalz) 6 O 449/01 vom 05.11.2002

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