JuraForum.de > Urteile > OLG-ZWEIBRÜCKEN > Beschluss vom 01.12.2000, Aktenzeichen: 2 UF 177/99
| Leitsatz: | Den in letzter Zeit in Rechtsprechung und Literaturgeäußerten Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der BarwertVO schließt sich der Senat hinsichtlich der zugrunde gelegten sog. biometrischen Daten an. Für eine Übergangszeit von etwa 2 bis 3 Jahren erscheint es dennoch hinnehmbar, den Versorgungsausgleich unter Anwendung der bisherigen Tabellen zur BarwertVO durchzuführen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache wird die weitere Beschwerde zugelassen. |
| Rechtsgebiete: | BGB, GG, BarwertVO |
| Vorschriften: | BGB § 1587 a Abs. 3 Nr. 2, BGB § 1587 a Abs. 4, GG Art. 3 Abs. 1, BarwertVO § 1, |
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