JuraForum.de > Urteile > OLG-ZWEIBRüCKEN > Beschluss vom 01.07.2004, Aktenzeichen: 3 W 102/04
| Leitsatz: | Eine den überlebenden Ehegatten bindende Schlusserbeinsetzung in einem gemeinschaftlichen Testament wird nicht dadurch hinfällig und ein späteres widersprechendes Testament des Überlebenden nicht dadurch wirksam, dass nach ~ dem Tode des zuletzt verstorbenen Ehegatten die von diesem in dem jüngeren Testament Bedachten als seine Erben die ihm von dem zuerst verstorbenen Ehegatten hinterlassene Erbschaft ausschlagen. Das Recht auszuschlagen kann nicht aus einer letztwilligen Verfügung hergeleitet werden, die zunächst unwirksam ist und allenfalls infolge der Ausschlagung wirksam werden könnte (Anschluss an RGZ 95, 214, 218 f). |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 1952 Abs. 1, BGB § 1952 Abs. 3, BGB § 2270 Abs. 1, BGB § 2271 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2, |
| Stichworte: | Erbrecht, |
| Verfahrensgang: | LG Koblenz 2 T 905/03 vom 28.04.2004 AG Westerburg 7 VI 128/03 |
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