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JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENBeschluss vom 01.07.2003, Aktenzeichen: 3 W 111/03 

OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 3 W 111/03

Beschluss vom 01.07.2003


Leitsatz:1. Ist ein Vollstreckungsakt (hier: Festsetzung eines Ordnungsgeldes gem. § 890 ZPO) wegen Fehlens der Vollstreckungsklausel mangelhaft, kann dieser Mangel im Beschwerdeverfahren durch nachträgliche Klauselerwirkung geheilt werden.

2. Die Höhe des Ordnungsgeldes darf nicht schematisch auf einen Bruchteil des Streitwertes des ursprünglichen Unterlassungsverfahrens bemessen werden (Anschluss an BGH, Urt. V. 30.09.1993 in NJW 1994, 45).
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 724 Abs. 1, ZPO § 890,
Verfahrensgang:LG Landau in der Pfalz HK.O 74/00 vom 23.04.2003

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