JuraForum.de > Urteile > OLG-ZWEIBRüCKEN > Beschluss vom 01.04.2004, Aktenzeichen: 4 W 42/04
| Leitsatz: | 1. Die "Ermittlerkosten" für einen eingeschalteten Testkäufer sind jedenfalls dann nicht erstattungsfähig, wenn dieser nur zur allgemeinen Marktbeobachtung tätig geworden ist und dabei zufällig eine Markenrechtsverletzung aufgedeckt hat. 2. Die Kosten eines ausländischen Patentanwalts sind erstattungsfähig, wenn er in der Europäischen Union ansässig ist und der Verfahrensgegenstand eine Gemeinschaftsmarkenstreitsache betrifft. |
| Rechtsgebiete: | ZPO, MarkG |
| Vorschriften: | ZPO § 91, ZPO § 104, MarkG § 140 Abs. 3, |
| Stichworte: | Voraussetzungen der Erstattungsfähigkeit von Ermittlerkosten und ausländischen Patentanwaltskosten in Markenstreitssache, |
| Verfahrensgang: | LG Frankenthal (Pfalz) 2 HK.O 8/03 vom 12.01.2004 |
Um den Volltext vom OLG-ZWEIBRüCKEN – Beschluss vom 01.04.2004, Aktenzeichen: 4 W 42/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"OLG-ZWEIBRüCKEN - 01.04.2004, 4 W 42/04" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum