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JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENBeschluss vom 01.04.2004, Aktenzeichen: 4 W 42/04 



OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 4 W 42/04

Beschluss vom 01.04.2004


Leitsatz:1. Die "Ermittlerkosten" für einen eingeschalteten Testkäufer sind jedenfalls dann nicht erstattungsfähig, wenn dieser nur zur allgemeinen Marktbeobachtung tätig geworden ist und dabei zufällig eine Markenrechtsverletzung aufgedeckt hat.

2. Die Kosten eines ausländischen Patentanwalts sind erstattungsfähig, wenn er in der Europäischen Union ansässig ist und der Verfahrensgegenstand eine Gemeinschaftsmarkenstreitsache betrifft.
Rechtsgebiete:ZPO, MarkG
Vorschriften:ZPO § 91, ZPO § 104, MarkG § 140 Abs. 3,
Stichworte:Voraussetzungen der Erstattungsfähigkeit von Ermittlerkosten und ausländischen Patentanwaltskosten in Markenstreitssache,
Verfahrensgang:LG Frankenthal (Pfalz) 2 HK.O 8/03 vom 12.01.2004

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