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JuraForum.deUrteileThüringer OberlandesgerichtVerkündungsdatum12 / 2008 

Thüringer Oberlandesgericht

Entscheidungen 12 / 2008



Insgesamt sind 4 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-THUERINGEN – Beschluss, 1 WF 433/08 vom 15.12.2008

Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Schlagworte:Sorgerechtsverfahren, Aussetzung, sexueller Missbrauch
Leitsatz:Keine Aussetzung des Sorgerechtsverfahrens wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs gegen einen Elternteil.
Volltext: OLG-THUERINGEN - Beschluss, 1 WF 433/08



OLG-THUERINGEN – Beschluss, 2 WF 449/08 vom 10.12.2008

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Zu den Voraussetzungen der Unterhaltspflicht von Großeltern
Leitsatz:§ 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB, der die Betreuung als Unterhaltsgewährung dem Barunterhalt gleichstellt mit der Folge, dass grundsätzlich Barunterhalt zusätzlich zur Betreuung nicht geschuldet wird, gilt nur im Verhältnis der Eltern zueinander, nicht aber im Verhältnis zu den nachrangig haftenden Großeltern.

Eine Unterhaltspflicht der Großeltern kommt erst dann in Betracht, wenn feststeht, dass der barunterhaltspflichtige Elternteil nicht leistungsfähig ist und die ausschließliche Versorgung und Betreuung des Kindes durch den anderen Elternteil in dessen Interesse ausnahmsweise erforderlich ist, so dass eine Erwerbstätigkeit von ihm nicht erwartet werden kann.
Volltext: OLG-THUERINGEN - Beschluss, 2 WF 449/08

OLG-THUERINGEN – Urteil, 1 UF 162/08 vom 09.12.2008

Rechtsgebiete:BGB, FGG
Schlagworte:Keine Beschwerdeberechtigung der Großmutter eines Kindes im Verfahren nach § 1666 BGB nach Antragstellung, keine vollständige Übertragung der elterlichen Sorge gemäß § 1630 Abs. 3 BGB
Leitsatz:1. Die Großmutter ist nicht formell Beteiligte des Verfahrens gemäß § 1666 BGB, auch wenn das Verfahren auf ihren Antrag eingeleitet wurde.

2. Ihr steht kein Beschwerderecht gegen die Sachenentscheidung zu. § 57 Abs. 2 FGG schließt die Beschwerdeberechtigung aller Verwandten des Kindes aus.

3. Sie ist auch als Pflegeperson i S des § 1688 BGB nicht Verfahrensbeteiligte im Verfahren auf Entzug der elterlichen Sorge.

4. Eine vollständige Übertragung der elterlichen Sorge gemäß § 1630 Abs. 3 BGB ist unzulässig, da dies in der Sache nicht mehr zu einer Pflegschaft führen würde.
Volltext: OLG-THUERINGEN - Urteil, 1 UF 162/08

OLG-THUERINGEN – Urteil, 9 U 431/08 vom 08.12.2008

Rechtsgebiete:VgV
Schlagworte:Unterschwellenentscheidung
Leitsatz:1. Unterhalb der Schwellenwerte des § 2 VgV ist für den Primärrechtsschutz gegen Vergabeentscheidungen öffentlicher Auftraggeber der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten zulässig; Bieter können die Unterlassung der beabsichtigten Auftragserteilung an einen Konkurrenten im Wege der einstweiligen Verfügung nach den §§ 935 ff. ZPO geltend machen.

2. Ein entsprechender Verfügungsanspruch kann sich aus den §§ 1004, 823 BGB i.V.m. Art. 3 GG ergeben. Daneben kommen Unterlassungsansprüche unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes nach den §§ 311 Abs. 2, 241, 280 BGB in Betracht, solange die Verletzungshandlung oder der pflichtwidrig geschaffene Zustand noch andauert.

3. Unterhalb der Schwellenwerte genießt der Bieter Vertrauensschutz auf ein vergaberechtskonformes Verfahren unter Beachtung der einschlägigen Verdingungsordnung nur, wenn sich der Auftraggeber der jeweiligen Verdingungsordnung ausdrücklich unterworfen und ihr damit Außenwirkung verliehen hat. Der Bieter muss bereits im Rahmen des Verfügungsanspruchs glaubhaft machen - nicht beweisen - dass im bei vergaberechtskonformem Verhalten des Auftraggebers der Zuschlag gebührt hätte.
Volltext: OLG-THUERINGEN - Urteil, 9 U 431/08


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