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JuraForum.deUrteileThüringer OberlandesgerichtVerkündungsdatum11 / 2008 

Thüringer Oberlandesgericht

Entscheidungen 11 / 2008



Insgesamt sind 5 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-THUERINGEN – Urteil, 1 U 555/07 vom 27.11.2008




OLG-THUERINGEN – Urteil, 4 U 428/07 vom 26.11.2008

Rechtsgebiete:ZPO, BGB
Leitsatz:1. Für Klagen aus Versicherungsverträgen besteht kein besonderer Gerichtsstand für Haustürgeschäfte; § 29 c ZPO ist in diesen Fällen nicht anwendbar. Insoweit hat sich durch das SchuRModG nichts an der alten Rechtslage geändert. Auch nach §§ 6, 7 HWiG bestand nach altem Recht kein besonderer Verbrauchergerichtsstand für Klagen aus Versicherungsverträgen.

2. Das gilt erst recht, wenn der Versicherungsvertrag durch einen Makler vermittelt worden ist. In diesen Fällen fehlt es schon an einer Haustürsituation im Sinne des § 312 Abs. 1 BGB. Denn der Makler steht nicht wie der Versicherungsagent im Lager des Versicherers.

3. Erst durch die Neuregelung des Versicherungsvertragsgesetzes wird durch § 215 Abs. 1 VVG (n.F.) ab 01.01.2009 ein solcher Verbrauchergerichtsstand auch für Klagen aus Versicherungsverträgen begründet.

4. In der Rechtsmittelinstanz kann ein Verweisungsantrag nach § 281 ZPO dann nicht mehr gestellt werden, wenn das mit der einzigen Berufungsrüge, das Erstgericht habe seine (örtliche) Zuständigkeit zu Unrecht verneint, weil § 29 c ZPO auch für Klagen des Versicherungsnehmers aus einem Versicherungsvertrag anwendbar sei, angegriffene Urteil (1. Instanz) wegen zutreffender Rechtsanwendung nicht aufgehoben werden kann.
Volltext: OLG-THUERINGEN - Urteil, 4 U 428/07

OLG-THUERINGEN – Urteil, 7 U 329/08 vom 26.11.2008

Rechtsgebiete:CMR, BGB, GWB
Schlagworte:Transportvertrag: unwirksames Wettbewerbsverbot
Leitsatz:Eine Vertragsstrafe von 10.000 ¤ pro Verstoß gegen ein in allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Spediteurs bedungenes Wettbewerbsverbot des Inhalts, dass dessen Vertragspartner während des Bestehens des Vertragsverhältnisses und für die Dauer von sechs Monaten nach dessen Beendigung keine eigenen Verträge mit Kunden des Verwenders abschließen oder vermitteln darf, verstößt gegen das Gebot von Treu und Glauben und benachteiligt den Vertragspartner unangemessen, so dass diese Klausel unwirksam ist.
Volltext: OLG-THUERINGEN - Urteil, 7 U 329/08

OLG-THUERINGEN – Urteil, 4 U 716/08 vom 19.11.2008

Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:Bei einer Leistungsverfügung - hier Anspruch auf Krankentagegeld - reicht allein die Glaubhaftmachung des Antragstellers zur Begründung eines Anspruchsgrundes nicht aus, wenn die Gegenseite unter Berufung auf eine abweichende gutachtliche Stellungnahme einen Anspruch auf Leistung substantiiert in Abrede stellt. Denn im Gegensatz zur Sicherungsverfügung nimmt eine Leistungsverfügung das Ergebnis der Hauptsache (eines späteren Klageverfahrens) vorweg, schafft also Tatsachen, die u.U. - bei Leistungsunfähigkeit des Verfügungsklägers und später abgewiesener Klage im Hauptverfahren - zu einem nicht mehr wieder gut zu machenden Schaden führen könnte. Daher kommt eine auf § 940 ZPO gestützte Leistungsverfügung auch nur in engen Ausnahmefällen in Betracht.
Volltext: OLG-THUERINGEN - Urteil, 4 U 716/08


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