JuraForum.de > Urteile > Thüringer Oberlandesgericht > Verkündungsdatum > 07 / 2008
Insgesamt sind 7 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | VGB 2002, VVG |
| Leitsatz: | Allgemeine Versicherungsbedingungen sind regelmäßig so auszulegen, wie sie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muss. Das gilt auch für sog. Sicherheitsvorschriften im Rahmen eines Wohngebäudeversicherungsvertrags, die bei schuldhafter Nichtbeachtung als vertragliche Obliegenheitsverletzungen zu einem Haftungsausschluss des Versicherers im (versicherten) Schadensfall führen. |
| Volltext: OLG-THUERINGEN - Urteil, 4 U 637/07 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | 1. Die gesetzliche Neuregelung des § 1570 BGB verlangt keinen abrupten, übergangslosen Wechsel von der elterlichen Betreuung zur Vollzeiterwerbstätigkeit. 2. Von einem Elternteil, der ein Kind betreut, das den Kindregarten oder die beiden ersten Grundschulklassen besucht, wird man in der Regel keine Vollbeschäftigung verlangen können. 3. Nach Inkrafttreten des UÄndG ist dem betreuenden Elternteil eine Überlegungsfrist zuzubilligen. 4. Voraussetzungen der Befristung des Betreuungsunterhalt nach § 1578 b BGB. |
| Volltext: OLG-THUERINGEN - Beschluss, 1 UF 167/08 | |
| Rechtsgebiete: | SGB VII |
| Leitsatz: | Einer Praktikantin stehen über die von der gesetzlichen Unfallversicherung gewährten Ansprüche dann keine weiteren Ansprüche, u.a. kein Schmerzensgeld, auf Grund der allgemeinen Vorschriften (§§ 7, 17, 18 StVG, 823, 842, 843 BGB) zu, wenn zu Gunsten des Haftpflichtversicherers des für den Unfall verantwortlichen Unfallbetriebs die Haftungsprivilegierungen der §§ 104 ff SGB VII greifen. Das ist auch dann der Fall, wenn die Unfallgeschädigte als Praktikantin in dem Unfallbetrieb zum Zeitpunkt des Unfalls als sog. "Wie-Beschäftigte" tätig war. |
| Volltext: OLG-THUERINGEN - Urteil, 4 U 347/07 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Beschwer bei Verurteilung zur Auskunftserteilung, Berücksichtigung der Zuziehung der Kosten einer sachkundigen Hilfsperson, Verpflichtung zur Herstellung und nicht nur zur Vorlage von Unterlagen |
| Leitsatz: | Die Kosten der Zuziehung einer sachkundigen Hilfsperson (Steuerberater) können bei der Bemessung der Beschwer (Verpflichtung zur Auskunftserteilung) nur dann berücksichtigt werden, wenn der Auskunftspflichtige zu einer sachgerechten Auskunftserteilung (wegen Insolvenz) nicht in der Lage ist. Das Amtsgericht hat den Schuldner als verpflichtet angesehen, die Auskünfte erstellen zu lassen. Gegen den Schuldner wurde bereits ein Zwangesgeld festgesetzt. |
| Volltext: OLG-THUERINGEN - Urteil, 1 UF 134/08 | |