JuraForum.de > Urteile > Thüringer Oberlandesgericht > Verkündungsdatum > 01 / 2008
Insgesamt sind 7 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BGB, GG, BauGB |
| Schlagworte: | Rechtswidrige Versagung des gemeindlichen Einvernehmens/Amtshaftung |
| Leitsatz: | 1. Verweigert eine Gemeinde unberechtigt und schuldhaft das gemeindliche Einvernehmen für eine Baumaßnahme, so haftet sie dem Bauträger für den durch die hierdurch bedingte Verzögerung entstandenen Vermögensschaden. 2. Auf rechtmäßiges Alternativverhalten kann sich die Gemeinde in diesem Fall nicht berufen. 3. Beruft sich die Gemeinde darüberhinaus auf eine (andere) hypothetische Schadensursache (eine Reserveursache), kann sie damit im Prozess über den Haftungsgrund nicht gehört werden, soweit nur überhaupt ein Schaden entstanden ist; dieser Einwand kann - wenn überhaupt - allenfalls im nachfolgenden Betragsverfahren berücksichtigt werden. |
| Volltext: OLG-THUERINGEN - Urteil, 4 U 1230/05 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen die Anordnung einer Prozesssicherheit |
| Leitsatz: | Die Anordnung einer Prozesskostensicherheit - § 110 ZPO - ist unabhängig von der Art der getroffenen Entscheidung nicht anfechtbar. |
| Volltext: OLG-THUERINGEN - Beschluss, 4 W 47/08 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, GG |
| Leitsatz: | Zwar ist eine Gemeinde bei amtspflichtwideriger Auskunft in Bezug auf die Fertigstellung einer Erschließung den Grundstückskäufern dem Grunde nach schadensersatzpflichtig. Im Einzelfall steht jedoch die Auslegung des Vertrags einem solchen Schadensersatzanspruch (der Käufer) entgegen. |
| Volltext: OLG-THUERINGEN - Urteil, 4 U 83/06 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Bei der nach § 114 ZPO gebotenen summarischen Prüfung der hinreichenden Erfolgsaussicht ist - in gewissen Grenzen - auch eine vorweggenommene Beweiswürdigung - hier Berücksichtigung eines in einem Strafverfahren eingeholten SV-Gutachtens zur Schuldfähigkeit - zulässig. |
| Volltext: OLG-THUERINGEN - Beschluss, 4 W 650/07 | |