JuraForum.de > Urteile > Thüringer Oberlandesgericht > Verkündungsdatum > 09 / 2007
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| Rechtsgebiete: | VOB/B, BGB |
| Schlagworte: | Vergütung für auftraglos erbrachte Leistungen |
| Leitsatz: | Hat der Auftragnehmer wegen auftragslos erbrachter Leistungen nur einen Anspruch aus §§ 2 Nr. 8 Abs. 3 VOB/B, 670, 677, 683 BGB, so bestimmt sich die Höhe des Aufwendungsersatzanspruchs nach der im ausgeübten Gewerbe des Auftragnehmers üblichen Vergütung. Die Preisermittlungsgrundlagen des § 2 Nr. 5 und 6 VOB/B gelten in diesem Falle nicht. Der Ersatzanspruch darf aber nicht höher sein, als ein für die auftragslos erbrachte Leistung konkret vereinbarter Vertragspreis. |
| Volltext: OLG-THUERINGEN - Urteil, 7 U 35/07 | |