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JuraForum.deUrteileThüringer OberlandesgerichtVerkündungsdatum02 / 2007 

Thüringer Oberlandesgericht

Entscheidungen 02 / 2007



Insgesamt sind 4 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-THUERINGEN – Beschluss, 1 WF 32/07 vom 28.02.2007

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Kostentragung bei Rücknahme einer mit einem Prozesskostenhilfeantrag verbundenen Klage
Leitsatz:1. Zur Kostentragung nach billigem Ermessen, wenn eine mit einem Prozesskostenhilfeantrag verbundenen Klage vor Rechtshängigkeit zurückgenommen wird.

2. Ein Anlass zur Klageerhebung für den Kindessunterhalt entfällt, wenn die Parteien in einem Verfahren auf Trennungsunterhalt den Kindesunterhalt bei der Einkommensberechnung im Vergleichswege berücksichtigen.

3. Die Beschwerdeentscheidung ist auf den Beschwerdeantrag bzw. das erkennbare Beschwerdeziel zu beschränken.
Volltext: OLG-THUERINGEN - Beschluss, 1 WF 32/07



OLG-THUERINGEN – Urteil, Bl U 594/06 vom 21.02.2007

Rechtsgebiete:GG, BGB, StVO, BJagdG
Leitsatz:1. Das Jagdausübungsrecht als ein "Stück abgespaltenes Eigentum" erstarkt in der Hand einer Jagdgenossenschaft zu einem geschützten Recht - sonstiges Recht im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB - und genießt Eigentumsschutz nach Art. 14 GG.

2. Durchschneiden Trassen eines Bauvorhabens (einer Bundesstraße) eine Teilfläche des Jagdbezirks (einer Jagdgenossenschaft), erschöpft sich ein solcher Eingriff - ohne Betretungsverbot - nicht in der faktischen Beeinträchtigung des Jagdausübungsrechts.

Vielmehr kann ein unmittelbarer - und damit ein entschädigungsrelevanter - Eingriff auch daraus resultieren, dass trotz grundsätzlicher Zugangsmöglichkeit die Jagdausübung aufgrund eines anderen rechtlichen Verbots zu unterbleiben hat.

3. Ein solches Verbot kann sich - fallbezogen - aus § 1 StVO bzw. § 20 Abs. 1 BJagdG konstituieren, wonach bei einer Güterabwägung der Sicherheit des Straßenverkehrs ein höherrangiger Wert als der Jagdausübung beizumessen ist, mithin von einem Jagdverbot auf dem Straßenkörper einer Bundesstraße auszugehen ist, wenn durch die Jagdausübung auf der Straße die Sicherheit des Straßenverkehrs, mithin das Leben von Menschen gefährdet wird.

4. Die Höhe der vom Vorhabenträger der Straßenbaumaßnahme zu leistenden Entschädigung kann von einem Sachverständigen nach den Regeln des sog. "objektivierten Pachtzinsdifferenzverfahrens" ermittelt werden; maßgebend für die Entschädigungshöhe ist danach das wirtschaftliche Verwertungspotenzial am Jagdpachtmarkt, soweit es durch den Eingriff geschmälert wird.
Volltext: OLG-THUERINGEN - Urteil, Bl U 594/06

OLG-THUERINGEN – Urteil, 1 U 713/06 vom 08.02.2007

Rechtsgebiete:ThürKO
Schlagworte:keine Freistellung von Ansprüchen Dritter durch die Gemeinde
Volltext: OLG-THUERINGEN - Urteil, 1 U 713/06

OLG-THUERINGEN – Urteil, 1 U 714/06 vom 08.02.2007

Rechtsgebiete:ThürKO
Schlagworte:keine Freistellung von Ansprüchen Dritter durch die Gemeinde
Volltext: OLG-THUERINGEN - Urteil, 1 U 714/06


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