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JuraForum.deUrteileThüringer OberlandesgerichtVerkündungsdatum12 / 2006 

Thüringer Oberlandesgericht

Entscheidungen 12 / 2006



Insgesamt sind 5 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-THUERINGEN – Urteil, 1 U 576/06 vom 21.12.2006

Rechtsgebiete:Thüringer PresseG
Schlagworte:Gegendarstellung
Volltext: OLG-THUERINGEN - Urteil, 1 U 576/06



OLG-THUERINGEN – Urteil, 4 U 259/05 vom 20.12.2006

Rechtsgebiete:StVG, StVO
Schlagworte:Unabwendbares Ereignis und Sonderrechte nach §§ 35, 38 StVO
Leitsatz:1. Weder § 35 StVO, noch § 38 StVO erlauben dem Fahrer eines Einsatzfahrzeugs ein Fahren ohne Rücksicht auf die sonstigen Verkehrsteilnehmer. Auch bei einer Sonderrechtsfahrt sind gemäß § 35 Abs. 8 StVO die öffentliche Sicherheit und Ordnung gebührend zu berücksichtigen.

2. Das bedeutet, dass die Regelung der Vorfahrt an einer Kreuzung grundsätzlich durch die Inanspruchnahme von Sonderrechten unberührt bleibt. Die übrigen Verkehrsteilnehmer haben dem Einsatzfahrzeug jedoch sofort "freie Bahn" zu verschaffen. Sie verzichten damit quasi vorübergehend auf Ihr Vorfahrtsrecht. Der Fahrer des Sonderrechte in Anspruch nehmenden Fahrzeugs muss sich jedoch stets davon überzeugen, dass die übrigen Verkehrsteilnehmer ihn wahrgenommen und sich auf seine Absicht, die Kreuzung vor ihnen zu überqueren, eingestellt haben.
Volltext: OLG-THUERINGEN - Urteil, 4 U 259/05

OLG-THUERINGEN – Urteil, 4 U 600/06 vom 20.12.2006

Rechtsgebiete:AVBEltV/AVBGasV/AVBAbwasserV/AVBFernwärmeV
Leitsatz:1. In dem Leistungsangebot des Versorgungsunternehmens liegt ein Vertragsangebot in Form einer sog. Realofferte vor, das von demjenigen konkludent angenommen wird, der aus dem Leitungsnetz des Versorgungsunternehmens Elektrizität, Gas, Wasser oder Fernwärme entnimmt.

2. Für die Frage, wem die tatsächliche Entnahme als eine auf den Abschluss eines Versorgungsvertrags gerichtete Willenserklärung zuzurechnen ist, kommt es nicht auf die Eigentümerstellung als solche, sondern auf die dadurch vermittelte Verfügungsgewalt über den Versorgungsanschluss an.
Volltext: OLG-THUERINGEN - Urteil, 4 U 600/06

OLG-THUERINGEN – Urteil, 4 U 865/05 vom 20.12.2006

Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:1. Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht kann ein Hauseigentümer nur dann aus einem Unterlassen in Anspruch genommen werden, wenn er eine Rechtspflicht hatte, Vorkehrungen zu treffen, um einen durch Schneesturz entstehenden Schaden abzuwenden.

2. Das bedeutet, dass ein Hauseigentümer daher nur bei besonderen Umständen Schutzmaßnahmen gegen die durch Schneesturz (von seinem Hausdach) drohenden Gefahren ergreifen muss.

3. Bei der Beurteilung, ob in einer bestimmten Höhenlage (des Thüringer Waldes) Schneefanggitter auf den Hausdächern anzubringen sind, ist auf die örtlichen Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalles abzustellen. Hierbei kann die jeweilige Ortssatzung, die die Erforderlichkeit von Schneeschutzvorrichtungen anordnet oder nicht, ein (wichtiges) Indiz für eine solche Rechtspflicht sein.
Volltext: OLG-THUERINGEN - Urteil, 4 U 865/05


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