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JuraForum.deUrteileThüringer OberlandesgerichtVerkündungsdatum04 / 2006 

Thüringer Oberlandesgericht

Entscheidungen 04 / 2006



Insgesamt sind 5 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:


OLG-THUERINGEN – Beschluss, 1 UF 183/05 vom 03.04.2006

Rechtsgebiete:ZPO, BGB
Leitsatz:1. Eine Anschließung ist in Verfahren über die Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangs nicht zulässig. Die Verfahren über die elterliche Sorge und den Umgang gehören nicht zu den echten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

2. Die Einschaltung eines Umgangspflegers beurteilt sich nach § 1666 BGB. Ist ohne Hilfe Dritter zu erwarten, dass eine Kooperation zwischen den Eltern an dem Konflikt miteinander scheitert, kann die erforderliche Hilfe am besten gewährleistet werden, wenn ein Umgangspfleger mit Entscheidungsbefugnissen bestellt wird.

3. Die Anordnung der Ergänzungspflegschaft richtet sich nach § 1909 BGB.
Volltext: OLG-THUERINGEN - Beschluss, 1 UF 183/05




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