JuraForum.de > Urteile > Thüringer Oberlandesgericht > Verkündungsdatum > 04 / 2006
Insgesamt sind 5 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:
| Rechtsgebiete: | ZPO, BGB |
| Leitsatz: | 1. Eine Anschließung ist in Verfahren über die Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangs nicht zulässig. Die Verfahren über die elterliche Sorge und den Umgang gehören nicht zu den echten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit. 2. Die Einschaltung eines Umgangspflegers beurteilt sich nach § 1666 BGB. Ist ohne Hilfe Dritter zu erwarten, dass eine Kooperation zwischen den Eltern an dem Konflikt miteinander scheitert, kann die erforderliche Hilfe am besten gewährleistet werden, wenn ein Umgangspfleger mit Entscheidungsbefugnissen bestellt wird. 3. Die Anordnung der Ergänzungspflegschaft richtet sich nach § 1909 BGB. |
| Volltext: OLG-THUERINGEN - Beschluss, 1 UF 183/05 | |
"Thüringer Oberlandesgericht - Entscheidungen 04 / 2006 - Seite 2" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum