JuraForum.de > Urteile > Thüringer Oberlandesgericht > Verkündungsdatum > 11 / 2005
Insgesamt sind 5 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | EG, GmbHG, InsO |
| Schlagworte: | Beihilfeverbot, Kapitalersatzrecht, Kleingesellschafterprivileg |
| Leitsatz: | 1. Im Rahmen der Rückforderung europarechtswidrig gewährter Beihilfen sind die Vorschriften des deutschen Kapitalerhaltungs- und Insolvenzrechts zu beachten, soweit hierdurch nicht der Zielsetzung des Beihilfenverbots zuwider gehandelt wird. 2. Das europäische Beihilferecht steht einer auf die Rechtsprechungsgrundsätze gem. §§ 30, 31 GmbHG analog gestützten Rückforderung einer als verbotene Beihilfe zu qualifizierenden kapitalersetzenden Finanzierungshilfe des Gesellschafters nicht entgegen. 3. Auch Bereicherungsansprüche eines Gesellschafters, die aus einer nichtigen - weil europarechtswidrigen - Darlehenshingabe resultieren, können kapitalersetzend verstrickt sein, wenn sie in der Krise der Gesellschaft stehen gelassen werden. 4. Das Kleingesellschafterprivileg des § 32a Abs. 3 S. 2 GmbHG findet keine Anwendung, wenn die Finanzierungshilfe des Gesellschafters bereits vor dem Inkrafttreten der Regelung am 24.04.1998 verstrickt war; der spätere Zeitpunkt der Rückzahlung ist hingegen unmaßgeblich. |
| Volltext: OLG-THUERINGEN - Urteil, 6 U 906/04 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Zwangsmedikation |
| Leitsatz: | Die zum Zweck einer - gegen den Willen des Betroffenen vorzunehmenden - Zwangsmedikation angeordnete Unterbringung des Betroffenen kann nach Maßgabe des § 1906 Abs. 1 BGB vormundschaftsgerichtlich genehmigt werden, wenn sie dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entspricht (Aufgabe der Rechtsprechung des ThürOLG vom 05.02.2002 = RuP 2003, 29). |
| Volltext: OLG-THUERINGEN - Beschluss, 9 W 627/05 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Zwangsmedikation |
| Leitsatz: | Die zum Zweck einer - gegen den Willen des Betroffenen vorzunehmenden - Zwangsmedikation angeordnete Unterbringung des Betroffenen kann nach Maßgabe des § 1906 Abs. 1 BGB vormundschaftsgerichtlich genehmigt werden, wenn sie dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entspricht (Aufgabe der Rechtsprechung des ThürOLG vom 05.02.2002 = RuP 2003, 29). |
| Volltext: OLG-THUERINGEN - Beschluss, 9 W 659/05 | |
| Rechtsgebiete: | FStrG |
| Schlagworte: | Vorzeitige Besitzeinweisung bei geteilter Straßenbaulast |
| Leitsatz: | Treffen Straßenbaumaßnahmen im sich überschneidenden Zuständigkeitsbereich verschiedener Baulastträger in einem Vorhaben - formell verklammert durch ein gemeinsames Planfeststellungsverfahren - zusammen, kann ein einzelner Baulastträger in den vorzeitigen Besitz auch baulastfremder Grundstücke eingewiesen werden, wenn ihm die Federführung für das Gesamtvorhaben obliegt und zwischen den Straßenbaumaßnahmen ein notwendiger - nicht nur akzidentieller - Folgezusammenhang besteht. |
| Volltext: OLG-THUERINGEN - Beschluss, BlW 527/05 | |