JuraForum.de > Urteile > Thüringer Oberlandesgericht > Verkündungsdatum > 05 / 2005
Insgesamt sind 3 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | zur Aufklärung bei arbeitsteiliger Hinzuziehung von Physiotherapeuten |
| Leitsatz: | 1. wenn bei einer zeitlichen Latenz von 24 Stunden zwischen Gefäßpathologie und Mobilisationsbehandlung andere Ursachen für die Vertebraldissektion (als Ursache des Hirnstamminfarkts) nicht ausgeschlossen werden können, scheidet für den Patienten eine Beweiserleichterung durch Anscheinsbeweis aus, weil es in diesem Fall keinen typischen Lebenssachverhalt gibt. 2. Grundsätzlich schuldet (nur) der - behandelnde - Arzt die Aufklärung einer (risikobehafteten) Heilbehandlung. Bei horizontaler Arbeitsteilung - hier durch Hinzuziehung von Physiotherapeuten - müssen letztere daher auch grundsätzlich keine eigene Anamnese durchführen und keine eigenen Befunde erheben, die über den konkreten Überweisdungsauftrag (die Verordnung) hinausgehen. Vielmehr können sie sich darauf verlassen, dass dies bereits in ausreichender Weise durch den verordnenden Facharzt geschehen ist. 3. Eine - einfache - Behandlung (hier Mobilisation einer HWS durch "weiche" Techniken) ist dann nicht zu dokumentieren, wenn der Behandlungsverlauf selbst weder für die Diagnose noch die Therapie eine wesentliche Rolle spielt. Beweiserleichterungen kommen dann für den Patienten nicht in Betracht, wenn eine Dokumentation des Behandlungsverlaufs weder notwendig, noch üblich ist. |
| Volltext: OLG-THUERINGEN - Urteil, 4 U 641/04 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Anlegergerechte Beratung |
| Leitsatz: | 1. Die Anlageempfehlung einer Bank an eine 60-jährige selbständige Unternehmerin mit geringen Rentenansprüchen, einen zur Altersversorgung bestimmten größeren Geldbetrag aus einer Lebensversicherung ausschließlich in mehreren Aktienfonds (mittlerer bis hoher Risikoeinstufung) anzulegen, ist nicht anlegergerecht. 2. Zur Frage der Schadensberechnung und eines Mitverschuldens des Anlegers. |
| Volltext: OLG-THUERINGEN - Urteil, 5 U 693/04 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Zeitweile Testierunfähigkeit bei einem nicht datierbaren Testament |
| Leitsatz: | Im Erbscheinverfahren trägt grundsätzlich derjenige die Feststellungslast für die Testierunfähigkeit als eine das Erbrecht vernichtende Tatsache, der sich auf die Unwirksamkeit eines Testaments beruft. Ist jedoch das Testament nicht datiert und auch nicht aufgrund sonstiger Umstände datierbar, trifft die Feststellungslast denjenigen, der Rechte hieraus für sich in Anspruch nimmt, wenn feststeht, dass der Erblasser zu irgendeinem Zeitpunkt während des in Betracht kommenden Zeitraums der Testamentserrichtung testierunfähig war, § 2247 Abs. 5 BGB analog. |
| Volltext: OLG-THUERINGEN - Beschluss, 9 W 612/04 | |