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JuraForum.deUrteileThüringer OberlandesgerichtVerkündungsdatum03 / 2005 

Thüringer Oberlandesgericht

Entscheidungen 03 / 2005



Insgesamt sind 12 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-THUERINGEN – Beschluss, 9 W 3/05 vom 29.03.2005

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Betreuervergütung, gerichtliche Überprüfung
Leitsatz:1. Nach derzeitiger Rechtslage haben die Gerichte die Abrechnung des Berufsbetreuers nicht nur auf die Richtigkeit des behaupteten Zeitaufwands - wobei im Falle einer die Einzeltätigkeiten aufschlüsselnden Zeitübersicht eine Plausibilitätskontrolle ausreicht - , sondern auch auf die Erforderlichkeit der jeweiligen Betreuungsmaßnahme hin zu überprüfen.

2. Maßnahmen der unterstützenden Personenfürsorge, zu denen auch ein häufigerer persönlicher Kontakt zum Betreuten gehört, sind nicht primär Gegenstand der dem Betreuer zugewiesenen Aufgaben und können daher nur aus besonderem Anlass vergütet werden, etwa wenn sie mit wesentlich geringerem Aufwand oder kostengünstiger als durch kommerzielle Leistungen Dritter erbracht werden können.
Volltext: OLG-THUERINGEN - Beschluss, 9 W 3/05



OLG-THUERINGEN – Beschluss, Lw U 446/04 vom 24.03.2005

Rechtsgebiete:LwAnpG
Schlagworte:bare Zuzahlung, Verjährung
Leitsatz:Die Verjährung des Anspruchs auf bare Zuzahlung nach § 28 Abs. 2 LwAnpG beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Registereintragung des umgewandelten Unternehmens erfolgte (gegen OLG Rostock VIZ 2004, 467).
Volltext: OLG-THUERINGEN - Beschluss, Lw U 446/04

OLG-THUERINGEN – Beschluss, Lw U 36/04 vom 24.03.2005

Rechtsgebiete:LwAnpG 1990
Schlagworte:LPG, Teilung, Numerus Clausus
Leitsatz:Die Teilung einer LPG in mehrere neue LPGen nach § 4 LwAnpG 1990 ist jedenfalls dann zulässig, wenn sie zu dem Zweck erfolgte, auch nur eine der aus der Teilung hervorgehenden LPGen mit einer LPG des jeweils anderen Produktionsbereichs zur Überwindung der Trennung von Pflanzen- und Tierproduktion zusammenzuschließen (gegen OLG Brandenburg NL-BzAR 2000, 289 ff.; vgl. BGH RdL 2005, 80 f.).
Volltext: OLG-THUERINGEN - Beschluss, Lw U 36/04

OLG-THUERINGEN – Urteil, 4 U 94/04 vom 23.03.2005

Rechtsgebiete:StHG
Schlagworte:keine Staatshaftung für vorgerichtliche Anwaltskosten trotz rechtswidrigem Beitragsbescheid
Leitsatz:Vorgerichtlich - in einem Widerspruchsverfahren - entstandene Anwaltskosten sind dann nicht nach Staatshaftungsgrundsätzen erstattungsfähig, wenn bei Erlass eines - später zurückgenommenen - Beitragsbescheides dem handelnden Mitarbeiter (des die Beiträge erhebenden Zweckverbandes) keine Pflichtwidrigkeit angelastet werden kann.

Das scheidet dann aus, wenn der handelnde Mitarbeiter wegen seiner Pflicht zur Befolgung öffentlichrechtlicher Vorschriften satzungsgemäß Beiträge erhebt, also eine Satzung anwendet, deren Nichtigkeit sich erst später herausstellt. Eine Verwerfungskompetenz steht dem einzelnen Mitarbeiter in Bezug auf die - nichtige - Satzung nicht zu.

In einem solchen Fall haftet der Zweckverband, der die nichtige Satzung erlassen hat, nicht aus § 1 StHG für die dem durch einen (rechtswidrigen) Beitragsbescheid in Anspruch Genommenen entstandenen Kosten, die diesem durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts in einem (vorgerichtlichen) Widerspruchsverfahren entstanden sind, weil das Handeln des Mitarbeiters zum Zeitpunkt der Beitragserhebung nicht pflichtwidrig war.
Volltext: OLG-THUERINGEN - Urteil, 4 U 94/04


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