JuraForum.de > Urteile > Thüringer Oberlandesgericht > Verkündungsdatum > 03 / 2005
Insgesamt sind 12 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Betreuervergütung, gerichtliche Überprüfung |
| Leitsatz: | 1. Nach derzeitiger Rechtslage haben die Gerichte die Abrechnung des Berufsbetreuers nicht nur auf die Richtigkeit des behaupteten Zeitaufwands - wobei im Falle einer die Einzeltätigkeiten aufschlüsselnden Zeitübersicht eine Plausibilitätskontrolle ausreicht - , sondern auch auf die Erforderlichkeit der jeweiligen Betreuungsmaßnahme hin zu überprüfen. 2. Maßnahmen der unterstützenden Personenfürsorge, zu denen auch ein häufigerer persönlicher Kontakt zum Betreuten gehört, sind nicht primär Gegenstand der dem Betreuer zugewiesenen Aufgaben und können daher nur aus besonderem Anlass vergütet werden, etwa wenn sie mit wesentlich geringerem Aufwand oder kostengünstiger als durch kommerzielle Leistungen Dritter erbracht werden können. |
| Volltext: OLG-THUERINGEN - Beschluss, 9 W 3/05 | |
| Rechtsgebiete: | LwAnpG |
| Schlagworte: | bare Zuzahlung, Verjährung |
| Leitsatz: | Die Verjährung des Anspruchs auf bare Zuzahlung nach § 28 Abs. 2 LwAnpG beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Registereintragung des umgewandelten Unternehmens erfolgte (gegen OLG Rostock VIZ 2004, 467). |
| Volltext: OLG-THUERINGEN - Beschluss, Lw U 446/04 | |
| Rechtsgebiete: | LwAnpG 1990 |
| Schlagworte: | LPG, Teilung, Numerus Clausus |
| Leitsatz: | Die Teilung einer LPG in mehrere neue LPGen nach § 4 LwAnpG 1990 ist jedenfalls dann zulässig, wenn sie zu dem Zweck erfolgte, auch nur eine der aus der Teilung hervorgehenden LPGen mit einer LPG des jeweils anderen Produktionsbereichs zur Überwindung der Trennung von Pflanzen- und Tierproduktion zusammenzuschließen (gegen OLG Brandenburg NL-BzAR 2000, 289 ff.; vgl. BGH RdL 2005, 80 f.). |
| Volltext: OLG-THUERINGEN - Beschluss, Lw U 36/04 | |
| Rechtsgebiete: | StHG |
| Schlagworte: | keine Staatshaftung für vorgerichtliche Anwaltskosten trotz rechtswidrigem Beitragsbescheid |
| Leitsatz: | Vorgerichtlich - in einem Widerspruchsverfahren - entstandene Anwaltskosten sind dann nicht nach Staatshaftungsgrundsätzen erstattungsfähig, wenn bei Erlass eines - später zurückgenommenen - Beitragsbescheides dem handelnden Mitarbeiter (des die Beiträge erhebenden Zweckverbandes) keine Pflichtwidrigkeit angelastet werden kann. Das scheidet dann aus, wenn der handelnde Mitarbeiter wegen seiner Pflicht zur Befolgung öffentlichrechtlicher Vorschriften satzungsgemäß Beiträge erhebt, also eine Satzung anwendet, deren Nichtigkeit sich erst später herausstellt. Eine Verwerfungskompetenz steht dem einzelnen Mitarbeiter in Bezug auf die - nichtige - Satzung nicht zu. In einem solchen Fall haftet der Zweckverband, der die nichtige Satzung erlassen hat, nicht aus § 1 StHG für die dem durch einen (rechtswidrigen) Beitragsbescheid in Anspruch Genommenen entstandenen Kosten, die diesem durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts in einem (vorgerichtlichen) Widerspruchsverfahren entstanden sind, weil das Handeln des Mitarbeiters zum Zeitpunkt der Beitragserhebung nicht pflichtwidrig war. |
| Volltext: OLG-THUERINGEN - Urteil, 4 U 94/04 | |