JuraForum.de > Urteile > Thüringer Oberlandesgericht > Verkündungsdatum > 02 / 2005
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| Rechtsgebiete: | BGB, SGB XII |
| Schlagworte: | Betreuervergütung, Vermögenseinsatz von Schmerzensgeldzahlungen |
| Leitsatz: | Schmerzensgeldzahlungen unterliegen nicht dem in § 1836c Nr. 2 BGB angeordneten Vermögenseinsatz für eine Betreuervergütung, da ein solcher Einsatz für den Betroffenen eine besondere Härte im Sinne von § 90 Abs. 3 S. 1 SGB XII darstellt. |
| Volltext: OLG-THUERINGEN - Beschluss, 9 W 658/04 | |