JuraForum.de > Urteile > Thüringer Oberlandesgericht > Verkündungsdatum > 01 / 2005
Insgesamt sind 4 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | StVG |
| Schlagworte: | Führen eines Kraftfahrzeugs unter Drogeneinwirkung |
| Leitsatz: | Das Führen eines Kraftfahrzeuges unter der Wirkung des berauschenden Mittels Methamphetamin erfüllt nicht den Tatbestand des § 24a Abs. 2, 3 StVG, weil es sich bei Methamphetamin nicht um eine der in der Anlage zu § 24a StVG enumerativ aufgeführten Substanzen handelt. Eine Ahndung nach § 24a Abs. 2, 3 StVG ist jedoch dann möglich, wenn sich das Methamphetamin bereits teilweise zu Amphetamin abgebaut hatte und das Vorhandensein des Abbauprodukts Amphetamin für einen Zeitpunkt während der Fahrt im Blut nachgewiesen werden kann. |
| Volltext: OLG-THUERINGEN - Beschluss, 1 Ss 318/04 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Volltext: OLG-THUERINGEN - Urteil, 8 U 436/04 | |
| Rechtsgebiete: | RVG, VV RVG |
| Schlagworte: | Pauschgebühr |
| Leitsatz: | 1. Die Prüfung, ob ein Anspruch auf eine Pauschgebühr nach § 51 RVG (für das gesamte Verfahren oder einzelne Verfahrensabschnitte) besteht, erfolgt durch den Senat - wie auch im Verfahren nach § 99 BRAGO - regelmäßig in der Weise, dass untersucht wird, inwieweit die besondere Schwierigkeit und/oder der besondere Umfang der anwaltlichen Tätigkeit hinsichtlich einzelner Gebührenanteile zu berücksichtigen ist. Bei außergewöhnlich zeitaufwändigen Verfahren, u.a. umfangreichen Wirtschaftsstrafverfahren bzw. Indizienprozessen, kann im Einzelfall auch eine pauschale Betrachtung angezeigt sein. 2. Die Grundgebühr nach Nr. 4100 VV RVG soll den Aufwand honorieren, der einmalig mit der Übernahme des Mandats entsteht, also das erste Gespräch mit dem Mandanten und die Beschaffung der erforderlichen Informationen (vgl. BT-Dr. 15/1971 S. 222). Dazu gehört vor allem auch die erste Akteneinsicht nach § 147 StPO |
| Volltext: OLG-THUERINGEN - Beschluss, AR (S) 185/04 | |
| Rechtsgebiete: | StVG, StPO, OWiG |
| Schlagworte: | Verkehrsordnungswidrigkeit, Fahrverbot |
| Leitsatz: | 1. Voraussetzungen wirksamer Beschränkung der Rechtsbeschwerde auf den Rechtsfolgenausspruch. 2. Zur Bedeutung der gesetzlichen Bestimmung eines Fahrverbots als Regelfolge in den Fällen des § 24a StVG: Der Umstand, dass der Betroffene als Geschäftsführer eines Unternehmens dringend auf seinen Führerschein angewiesen ist, weil er Aufträge hereinzuholen hat, stellt grundsätzlich keine Härte ganz außergewöhnlicher Art dar, die ein Absehen vom Regelfahrverbot des § 25 Abs. 1 Satz 2 StVG rechtfertigt. Bei der Beurteilung des Vorliegens einer besonderen Härte ist auch die Anwendbarkeit der Regelung des § 25 Abs. 2a StVG zu berücksichtigen |
| Volltext: OLG-THUERINGEN - Beschluss, 1 Ss 239/04 | |