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JuraForum.deUrteileThüringer OberlandesgerichtVerkündungsdatum11 / 2003 

Thüringer Oberlandesgericht

Entscheidungen 11 / 2003



Insgesamt sind 10 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-THUERINGEN – Beschluss, 1 Ss 304/03 vom 28.11.2003

Rechtsgebiete:OWiG, StPO
Schlagworte:Bußgeldverfahren, Beweisantrag, Begründung der Ablehnung eines Beweisantrags
Leitsatz:Wird ein Beweisantrag im Bußgeldverfahren in der Verhandlung mit einer Kurzbegründung nach § 77 Abs. 3 OWiG abgelehnt, dann ist im Urteil im Einzelnen darzulegen, worauf die sichere Überzeugung gestützt ist und aus welchen Gründen die dagegen vorgebrachten Beweismittel keinen weiteren Aufklärungswert haben.

Dem Rechtsbeschwerdegericht ist eine Überprüfung des Urteilsinhalts auf das Vorliegen einer den genannten Anforderungen entsprechenden Begründung verwehrt, wenn der Betroffene in der Rechtsbeschwerdebegründung weder den Urteilsinhalt mitteilt noch neben der Verfahrensrüge die allgemeine Sachrüge erhebt.
Volltext: OLG-THUERINGEN - Beschluss, 1 Ss 304/03



OLG-THUERINGEN – Beschluss, 1 Ws 359/03 vom 27.11.2003

Rechtsgebiete:StVollzG, StPO
Schlagworte:Strafvollzug, Rechtsbeschwerde, Vertretung, Vollmacht
Leitsatz:Zur Notwendigkeit des Nachweises der Bevollmächtigung des Rechtsanwalts im Rechtsbeschwerdeverfahren nach §§ 116 ff StVollzG.
Volltext: OLG-THUERINGEN - Beschluss, 1 Ws 359/03

OLG-THUERINGEN – Beschluss, 5 W 288/03 vom 20.11.2003

Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:Bei den Kosten des selbständigen Beweisverfahrens handelt es sich im Rahmen des nachfolgenden Hauptsacheprozesses um Nebenforderungen i.S.d. § 4 ZPO, selbst wenn sie in den bezifferten Hauptantrag eingerechnet wurden.
Volltext: OLG-THUERINGEN - Beschluss, 5 W 288/03

OLG-THUERINGEN – Beschluss, 4 U 560/03 vom 17.11.2003

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Amtspflicht
Leitsatz:Im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens obliegen der beklagten Gemeinde Amtspflichten gegenüber dem klagenden Bauherrn nur im Rahmen des § 36 BauGB.

Soweit sich die Genehmigungsbehörde (hier Landratsamt G.) der Beklagten in ihrer Eigenschaft als Träger der Straßenbaulast bedient und auf entsprechende (zunächst fehlerhafte) Auskünfte derselben Bezug genommen hat, handelt diese nicht in Ausübung ihrer - auch - gegenüber dem Kläger bestehnden Auskunftspflichten. Der Kläger ist hinsichtlich solcher Auskünfte nicht Dritter im Sinne von § 839 Abs. 1 Satz 1 BGB.
Volltext: OLG-THUERINGEN - Beschluss, 4 U 560/03


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