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JuraForum.deUrteileThüringer OberlandesgerichtVerkündungsdatum10 / 2003 

Thüringer Oberlandesgericht

Entscheidungen 10 / 2003



Insgesamt sind 6 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-THUERINGEN – Beschluss, 1 Ss 232/03 vom 23.10.2003

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Strafverfahren, Pflichtverteidiger, notwerndige Verteidigung, Akteneinsicht
Leitsatz:Zur Notwendigkeit der Bestellung eines Verteidigers bei Schwierigkeit der Sachlage (hier: wegen Gewährung von Akteneinsicht).
Volltext: OLG-THUERINGEN - Beschluss, 1 Ss 232/03



OLG-THUERINGEN – Beschluss, 4 U 631/03 vom 21.10.2003

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Klageänderung
Leitsatz:Der Übergang (vom Rücktritt) zur Minderung in der Berufung bei (erstinstanzlich) abgewiesener Klage auf Rücktritt (eines Gebrauchtwagenkaufs) stellt keine zulässige Klageänderung nach § 533 ZPO n.F. dar und führt zur Verwerfung der Berufung.
Volltext: OLG-THUERINGEN - Beschluss, 4 U 631/03

OLG-THUERINGEN – Urteil, 8 U 410/03 vom 21.10.2003

Rechtsgebiete:BGB, VVG, AVB/RentV
Schlagworte:Versicherungen
Leitsatz:Bei Fehlen einer abweichenden Vereinbarung im Valutaverhältnis kann der Versicherungsnehmer die in der Auszahlung der Lebensversicherungssumme liegende Schenkungsofferte gegenüber dem im Versicherungsantrag bezeichneten Bezugsberechtigten auch durch ein Testament widerrufen, ohne dass es eines Zugangs dieses Widerrufs bedarf (entsprechend § 332 BGB). Dies gilt jedenfalls dann, wenn es im Versicherungsschein heißt, dass sich "das Bezugsrecht aus dem Versicherungsantrag oder späteren Verfügungen ergebe". Der ursprüngliche Bezugsberechtigte muß in diesem Fall die nach dem Widerruf und nach dem Erbfall an ihn ausgezahlte Versicherungssumme gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt. BGB an den im Testament bezeichneten neuen Bezugsberechtigten herausgeben.
Volltext: OLG-THUERINGEN - Urteil, 8 U 410/03

OLG-THUERINGEN – Urteil, 1 UF 101/03 vom 16.10.2003

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Kindesunterhalt, Leistungsunfähigkeit, Umschulung, Interessenabwägung
Leitsatz:Für die Dauer einer vom Arbeitsamt bewilligten Umschulung kann sich der Unterhaltsschuldner gegenüber minderjährigen Kindern nicht auf Leistungsunfähigkeit berufen, wenn er zuvor über einen Zeitraum von 20 Monaten ungelernte Tätigkeiten ausgeübt hat, obwohl er nicht über eine Berufsausbildung verfügt, die ihm eine ausreichende Lebensgrundlage bietet.
Volltext: OLG-THUERINGEN - Urteil, 1 UF 101/03


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