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JuraForum.deUrteileThüringer OberlandesgerichtVerkündungsdatum11 / 2002 

Thüringer Oberlandesgericht

Entscheidungen 11 / 2002



Insgesamt sind 3 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-THUERINGEN – Beschluss, 6 W 541/02 vom 26.11.2002

Rechtsgebiete:GBO
Schlagworte:Aufgebotsverfahren, Eigentümereintragung
Leitsatz:1. Das im Aufgebotsverfahren ergangene Urteil bewirkt nur die Unrichtigkeit des Grundbuchs ein, indem das dort ausgewiesene Eigentum nicht mehr besteht, so dass das Grundstück herrenlos geworden ist.

2. Mit dem Verweis auf eine rechtsbegründende Eintragung des bisherigen Eigenbesitzers versteht § 927 Abs. 2 BGB die Grundbucheintragung als zweiten Teil des mit dem Aufgebotsantrag eingeleiteten Eigentumserwerbsverfahrens nach § 927 BGB und verbindet so das Aufgebotsverfahren und das Grundbuchverfahren, ohne dieses in besonderer Weise, etwa als Amtsverfahren auszugestalten.

3. Diese Verbindung entfaltet verfahrensrechtliche Wirkung. Indem § 927 Abs. 2 BGB davon ausgeht, dass - anders als bei der gemäß § 928 Abs. 1 BGB ins Grundbuch einzutragenden Eigentumsaufgabe - beim Eigentumserwerb des Eigenbesitzers § 927 BGB die Eigentümereintragung ohne Voreintragung des Rechtszustands der Herrenlosigkeit erfolgt, modifiziert er § 39 GBO. Ferner ordnet die Verbindung von Eigentümerausschluss und Eigentumserwerb in § 927 BGB das Antragsrecht nach § 13 GBO dem Betreiber des Aufgebotsverfahrens zu und determiniert dieses auf den Vollzug des mit dem Ausschlussurteil vorbereiteten Eigentumsübergangs hin. Damit verlegt § 927 Abs. 2 BGB die Begründung des Aneignungswillens in das Angebotsverfahren mit der Folge, dass eine zusätzliche Verlautbarung dieses Willens für den das Ausschlussverfahren betreibenden Eigenbesitzer sich - auch mit Blick auf §§ 22, 20 GBO - erübrigt.

4. Da der Eigentumserwerbswillen des Antragstellers sich aus dem Ausschlussurteil ergibt, kann das Grundbuchamt ihn mit der gleichen Sicherheit, die eine öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde vermittelt, aus dem ihm zusammen mit dem Eigentumserwerbsantrag vorzulegenden Urteilsausfertigung feststellen.
Volltext: OLG-THUERINGEN - Beschluss, 6 W 541/02



OLG-THUERINGEN – Urteil, 1 U 24/00 vom 21.11.2002

Rechtsgebiete:ThürStrG, DDR-StraßenVO 1957
Schlagworte:öffentlicher Weg aufgrund Widmungsfiktion
Volltext: OLG-THUERINGEN - Urteil, 1 U 24/00

OLG-THUERINGEN – Beschluss, 6 W 470/02 vom 13.11.2002

Rechtsgebiete:BNotO, BeurkG
Schlagworte:Prätendentenstreit bei Auflösung eines Notaranderkontos
Leitsatz:An dem Verfahren betreffend die Auflösung eines Notaranderkontos sind die Gläubiger einer Kaufpreisforderung, zu deren Erfüllung die verwahrten Gelder eingezahlt worden sind, dann nicht beteiligt, wenn der Kaufvertrag unter einer nicht eingetretenen aufschiebenden Bedingung vereinbart worden war.
Volltext: OLG-THUERINGEN - Beschluss, 6 W 470/02


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