JuraForum.de > Urteile > Thüringer Oberlandesgericht > Verkündungsdatum > 11 / 2001
Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Pfändungsfreistellung |
| Leitsatz: | 1. Hat bereits das Amtsgericht einen Beteiligten auf einen bestimmten Umstand hingewiesen, ist das Landgericht zu dessen Wiederholung nicht verpflichtet. 2. Einwendungen des Vollstreckungsschuldners, die inhaltlich Umstände im Sinne des § 850 i Abs. 1 ZPO betreffen, sind nicht mit der Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO, sondern durch entsprechenden Antrag geltend zu machen. Auch stellt der Antrag nach § 850 i Abs. 1 ZPO keine Erinnerung im Sinne des § 766 ZPO dar, weil er nicht eine Überprüfung des Pfändungsbeschlusses, sondern die Berücksichtigung neu geltend gemachter Tatsachen bezweckt. |
| Volltext: OLG-THUERINGEN - Beschluss, 6 W 694/01 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, BGB |
| Schlagworte: | Unterlassungsvollstreckung, Verschulden, GmbH-Geschäftsführer |
| Leitsatz: | 1. Die GmbH hat einen Verstoß gegen eine Unterlassungsverfügung zu vertreten, wenn nicht der Geschäftsführer sondern eine Person vom Vollstreckungstitel Kenntnis erlangt hat, die für die GmbH verantwortlich handelt (z.B. ein "faktischer Geschäftsführer"). 2. Ordnungshaft kann nur gegen den satzungsmäßigen Geschäftsführer vollstreckt werden. Dessen persönliches Verschulden kann auch darin liegen, dass GmbH-intern die Geschäftsführung so verteilt ist, dass wichtige Geschäftsvorgänge wie der Zugang einer Unterlassungsverfügung nur einem "faktischen Geschäftsführer" bekannt werden. |
| Volltext: OLG-THUERINGEN - Beschluss, 6 W 678/01 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Betreuervergütung, Rechtsanwalt, Prozessführungskosten |
| Leitsatz: | 1. Für Rechtsanwälte als Betreuer besteht ein Aufwendungsersatzanspruch gemäß § 1835 Abs. 3 BGB dann nicht, wenn dem Betroffenen Prozesskostenhilfe bewilligt wurde oder hätte bewilligt werden können. 2. Der Aufwendungsersatzanspruch des Rechtsanwalts entfällt, wenn aus der damaligen Sicht als Betreuer seine Vorgehensweise ohne jede Erfolgsaussicht war und er eine entsprechende Prüfung vor Berufungseinlegung unterlassen hat. 3. Aufwendungsersatz in Höhe der vollen, bei Einlegung einer Berufung entstehenden Rechtsanwaltsgebühren steht dem Betreuer nur zu, wenn es erforderlich war, die Berufung verbunden mit einem Prozesskostenhilfeantrag einzulegen, anstatt zunächst lediglich einen Prozesskostenhilfeantrag für eine beabsichtigte Berufung zu stellen. |
| Volltext: OLG-THUERINGEN - Beschluss, 6 W 609/01 | |
| Rechtsgebiete: | FGG, BGB, BVormVG |
| Schlagworte: | Berufsbetreuervergütung, Stundensatz, erhöhter |
| Leitsatz: | 1. Die gesonderte Feststellung einzelner Berechnungselemente des Vergütungsanspruchs sieht § 56 g FGG nicht vor, weil die Vergütungsfestsetzung regelmäßig die Ermittlung und Festlegung des dem Betreuer zustehenden Stundensatzes umfasst. 2. Eine Fachschulausbildung ist regelmäßig als eine einer abgeschlossenen Lehre vergleichbare Ausbildung im Sinne des § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BVormVG anzusehen. 3. Eine in der DDR absolvierte Fachschulausbildung zum Ingenieur-Pädagogen hat einem Absolventen besondere für die Führung einer Betreuung i.S.d. § 1 Abs. 1 S. 2 BtVormVG nutzbare Fachkenntnisse verschaffen können. |
| Volltext: OLG-THUERINGEN - Beschluss, 6 W 488/01 | |