JuraForum.de > Urteile > Thüringer Oberlandesgericht > Verkündungsdatum > 07 / 2001
Insgesamt sind 5 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Selbständiges Beweisverfahren - Anhörungsrecht |
| Leitsatz: | Gegen die Anordnung der Klageerhebung nach § 494a ZPO ist kein Rechtsmittel gegeben. Nach Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens können keine Anträge mehr auf mündliche Anhörung des Sachverständigen gestellt werden. Auch ohne ausdrückliche Fristsetzung ist bei einem durchschnittlichen Schwierigkeitsgrad des Gutachtens 4 Monate nach Zustellung des Gutachtens das Verfahren bereits abgeschlossen . |
| Volltext: OLG-THUERINGEN - Beschluss, 2 W 431/01 | |
| Rechtsgebiete: | ThürBO, ThürStrG, GBO |
| Schlagworte: | Teilungsgenehmigung, bauordnungsrechtliche, Prüfungspflicht |
| Leitsatz: | Die Notwendigkeit einer bauordnungsrechtlichen Teilungsgenehmigung hat das Grundbuchamt an Hand der ihm vorliegenden Unterlagen selbständig und in eigener Verantwortung zu prüfen. Ob das zu teilende Grundstück § 8 Abs. 1 ThürBO bebaut ist oder ob seine Bebauung genehmigt ist, kann das Grundbuchamt selbst grds. nur aufgrund einer die Form des § 29 GBO wahrenden Teilungsgenehmigung bzw. eines Negativattests feststellen, es sei denn das Fehlen eines solchen Sachverhalts ist offenkundig. Die Teilung eines Grundstücks, das bebaut ist oder dessen Bebauung genehmigt ist, unterliegt dem Anwendungsbereich der Thüringer Bauordnung auch dann, wenn es teilweise bereits mit einer Anlage des öffentlichen Verkehrs bebaut ist. § 10 Abs. 2 ThürStrG befreit weder von der Vorlage der bauordnungsrechtlichen Teilungsgenehmigung, noch vermittelt er der Straßenbaubehörde eine Teilungsgenehmigungszuständigkeit, denn er betrifft lediglich die Herstellung und die Unterhaltung von Straßen. |
| Volltext: OLG-THUERINGEN - Beschluss, 6 W 360/01 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Streitwert - selbständiges Beweisverfahren |
| Leitsatz: | Der Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens bemißt sich nach dem Interesse des Antragstellers an der beantragten Beweisaufnahme. Ein Abschlag ist nicht zu machen. |
| Volltext: OLG-THUERINGEN - Beschluss, 2 W 382/01 | |
| Rechtsgebiete: | AsylVerfG, AuslG, AuslaG |
| Schlagworte: | Asylverfahren, Sicherungshaft |
| Leitsatz: | Es bleibt offen, ob § 14 Abs. 4 Nr. 4 AsylVerfG dahin einschränkend anzuwenden ist, dass Sicherungshaft auch dann angeordnet werden kann, wenn um politisches Asyl zwar innerhalb des ersten Monats jedoch nicht unverzüglich nach der Einreise nachgesucht worden ist (so BayObLGZ 1999, 97 gegen OLG Karlsruhe NVwZ 2000, Beil 9, S. 111 und OLG Düsseldorf NVwZ 2000 Beilage I S. 47), denn § 14 Abs. 4 Nr. 4 AsylVerfG schließt nicht die Sicherungs-Inhaftierung nicht aus, wenn einer der Haftgründe des § 57 Abs. 2 Nr. 2 - 5 AuslG vorliegt. Dies hat das Landgericht zu ermitteln. Thüringer Oberlandesgericht, 6. Zivilsenat, Beschluss vom 05.07.2001 - 6 W 396/01 |
| Volltext: OLG-THUERINGEN - Beschluss, 6 W 396/01 | |