JuraForum.de > Urteile > Thüringer Oberlandesgericht > Verkündungsdatum > 01 / 2001
Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Auskunfterteilung, Zwangsvollstreckung, Urkundeneinsicht |
| Leitsatz: | 1. Der Auskunftsanspruch ist als bloßer Hilfsanspruch dann nicht vollstreckbar, wenn der Gläubiger aufgrund der Auskunft oder Rechenschaftslegung keinesfalls etwas fordern könnte. Ein dahingehender Einwand, ist durch Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO geltend zu machen. 2. Ob der Schuldner eines Auskunftsanspruchs den Gläubiger auf Einsichtnahme in die Geschäftsunterlagen verweisen kann, ist eine Frage des Umfangs und der Art der geschuldeten Auskunft, welche nicht im Vollstreckungsverfahren zu klären ist. 3. Wendet der Vollstreckungsschuldner die Unmöglichkeit der Erfüllung der geschuldeten Leistung ein, findet dieser gegen die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung gerichtete Einwand nur Beachtung, wenn der Schuldner die Gründe dieser Unmöglichkeit substantiiert und nachprüfbar vorträgt. 4. Ist der Schuldner verurteilt, mittels Vorlage von Verträgen Auskunft zu erteilen, kann der Gläubiger nicht die Vorlage von Auftrags- und Lieferscheinen verlangen. Ein dahin gehender Anspruch muss dem Bestimmtheitsgrundsatz in der Zwangsvollstreckung entsprechend dergestalt gesondert tituliert sein, dass die vorzulegenden Belege bezeichnet sind. Thüringer Oberlandesgericht, 6. Zivilsenat, Beschluss vom 22.01.2001 - 6 W 812/00 |
| Volltext: OLG-THUERINGEN - Beschluss, 6 W 812/00 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, GG, ThürKO |
| Schlagworte: | Mietverträge als Rechtsgeschäfte i.S. von § 64 ThürKO, zur Haftung einer Gemeinde aus c.i.c. |
| Leitsatz: | Langfristige Mietverträge, die eine Gemeinde als Mieter eingeht, sind regelmäßig auch dann keine genehmigungsbedürftigen Rechtsgeschäfte i. S. des § 64 Thüringer Kommunalordnung, wenn sie wesentlicher Bestandteil eines Gesamtkonzepts zur privat finanzierten Errichtung eines größeren Bauprojekts und der damit angestrebten Steigerung der Attraktivität der betroffenen Gemeinde als Kur- und Urlaubsort sind. Kommunale Selbstverwaltungskörperschaften können wegen Verschuldens bei Vertragsschluss haften, wenn sie den Vertragspartner nicht darauf hinweisen, dass ein von ihnen abgeschlossener Vertrag der aufsichtsbehördlichen Genehmigung bedarf, oder sich nicht um deren Erteilung bemühen. |
| Volltext: OLG-THUERINGEN - Urteil, 3 U 655/00 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Vollziehungsfrist, Wirksamkeitsaufschub |
| Leitsatz: | § 929 Abs. 2 ZPO greift nicht ein, wenn der erneute Arrestpfändungsbeschluss inhaltlich mit dem ursprünglichen vollkommen identisch ist und nur deswegen beantragt wurde, weil das Vollstreckungsgericht die erste Arrestpfändung zu Unrecht aufgehoben hatte, ohne diese Aufhebung mit einer Anordnung nach § 572 Abs. 2 ZPO zu verbinden. Thür. OLG, Beschl. v. 08. 01. 2001, 6 W 458/00 |
| Volltext: OLG-THUERINGEN - Beschluss, 6 W 458/00 | |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Schlagworte: | Wohnungseigentümerbeschluss, Verwalterabberufung |
| Leitsatz: | 1. Bestimmt die Teilungserklärung, dass die Eigentümerversammlung beschlussfähig ist, wenn mehr als die Hälfte der Eigentümer vertreten ist und dass jede Wohnung ein Stimmrecht hat, ist die Teilungserklärung dahin auszulegen, dass hinsichtlich der Beschlussfähigkeit das Kopfprinzip, hinsichtlich der Abstimmung das Objektprinzip gelten soll. 2. Hat nicht der Verwalter die Eigentümerversammlung einberufen, ist die Vermutung der Ursächlichkeit des Fehlers für den Beschluss widerlegt, wenn über die Abberufung des Verwalters und die fristlose Kündigung seines Vertrags entschieden werden soll, weil der der Verwalter an dieser Beschlussfassung nicht teilnehmen darf. Thür. OLG, Beschl. v. 08. 01. 2001, 6 W 653/00 |
| Volltext: OLG-THUERINGEN - Beschluss, 6 W 653/00 | |
"Thüringer Oberlandesgericht - Entscheidungen 01 / 2001 - Seite 2" © JuraForum.de — 2003-2012
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