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JuraForum.deUrteileThüringer OberlandesgerichtVerkündungsdatum01 / 2001 

Thüringer Oberlandesgericht

Entscheidungen 01 / 2001



Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-THUERINGEN – Beschluss, 1 W 31/01 vom 30.01.2001

Rechtsgebiete:GKG, ZPO
Schlagworte:Zum Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens
Leitsatz:1. Für den Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens ist der reale Wert des vom Antragsteller behaupteten Anspruchs - bei behaupteten Baumängeln die geschätzten Mängelbeseitigungskosten - maßgeblich. Dabei kann auch auf Angaben eines Privatsachverständigen zurückgegriffen werden, wenn der Antragsteller seine Einschätzung der Mängelbeseitigungskosten hierauf gestützt hat.

2. Werden im Beweisverfahren nicht alle behaupteten Mängel bestätigt, sind für die Streitwertfestsetzung diejenigen Kosten zu schätzen, die sich ergeben hätten, wenn alle behaupteten Mängel festgestellt worden wären.

Thüringer Oberlandesgericht, 1. Zivilsenat, Beschluss vom 30.01.2001 - 1 W 31/01
Volltext: OLG-THUERINGEN - Beschluss, 1 W 31/01



OLG-THUERINGEN – Urteil, 1 U 716/00 vom 25.01.2001

Rechtsgebiete:StVG
Schlagworte:Haftungsverteilung beim Begegnungsverkehr zwischen Bus und LKW auf enger Strecke mit Kurve
Volltext: OLG-THUERINGEN - Urteil, 1 U 716/00

OLG-THUERINGEN – Urteil, 1 UF 154/00 vom 25.01.2001

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Klageänderung, Rechtshängigkeit
Leitsatz:Rechtliche Grundlage: ZPO §§ 261 II, 263, 51

1. Eine Änderung in der Person der Prozeßparteien liegt in einem Wechsel zwischen gsetzlichem Vertreter und Vertretenem.

2. Zwar ist es beim Klägerwechsel Sache des neuen Klägers, dem Beklagten einen Schriftsatz mit der Eintrittserklärung zustellen zu lassen, wobei eine Bezugnahme auf die urspürngliche, dem Beklagten ja bekannte Klageschrift genügt und ein Hinweis auf den diesem ebenfalls bekannten Verfahrensablauf sich erübrigt. Wenn der neue Kläger im Termin aber von selbst auftritt und seinen Antrag verliest oder zu Protokoll erklärt, genügt dies ebenfalls. Einer besonderen Ladung des Beklagten zur Verhandlung mit dem neuen Kläger in dem ohnedies bestimmten Termin bedarf es nicht.

3. Der zulässige Parteiwechsel beendet das Prozeßrechtsverhältnis mit dem bisherigen Kläger; die Rechtshängigkeit der Klage ihm gegenüber erlischt "ex nunc". Für die neue Partei tritt die Rechtshängigkeit der Klage bereits in der neuen mündlichen Verhandlung ein.
Volltext: OLG-THUERINGEN - Urteil, 1 UF 154/00

OLG-THUERINGEN – Urteil, 2 U 1539/00 vom 24.01.2001

Rechtsgebiete:UWG
Schlagworte:Unzulässige Sonderveranstaltung
Leitsatz:Der Abverkauf von Einzelstücken- und Ausstellungsstücken zu reduzierten Preisen ist bei einem Wechsel der Produktpalette im Möbeleinzelhandel branchenüblich .Auch bei einer Reduzierung der Preise um 50% liegt nicht automatisch eine unzulässige Sonderveranstaltung im Sinne von § 7 Abs. 1 UWG vor.

Eine unzulässige Sonderveranstaltung liegt auch dann nur vor, wenn der Verbraucher aufgrund des Umfangs der reduzierten Ware auf eine Unterbrechung des regelmäßigen Geschäftsverkehrs schließt .
Volltext: OLG-THUERINGEN - Urteil, 2 U 1539/00


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