JuraForum.de > Urteile > Thüringer Oberlandesgericht > Verkündungsdatum > 01 / 2001
Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | GKG, ZPO |
| Schlagworte: | Zum Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens |
| Leitsatz: | 1. Für den Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens ist der reale Wert des vom Antragsteller behaupteten Anspruchs - bei behaupteten Baumängeln die geschätzten Mängelbeseitigungskosten - maßgeblich. Dabei kann auch auf Angaben eines Privatsachverständigen zurückgegriffen werden, wenn der Antragsteller seine Einschätzung der Mängelbeseitigungskosten hierauf gestützt hat. 2. Werden im Beweisverfahren nicht alle behaupteten Mängel bestätigt, sind für die Streitwertfestsetzung diejenigen Kosten zu schätzen, die sich ergeben hätten, wenn alle behaupteten Mängel festgestellt worden wären. Thüringer Oberlandesgericht, 1. Zivilsenat, Beschluss vom 30.01.2001 - 1 W 31/01 |
| Volltext: OLG-THUERINGEN - Beschluss, 1 W 31/01 | |
| Rechtsgebiete: | StVG |
| Schlagworte: | Haftungsverteilung beim Begegnungsverkehr zwischen Bus und LKW auf enger Strecke mit Kurve |
| Volltext: OLG-THUERINGEN - Urteil, 1 U 716/00 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Klageänderung, Rechtshängigkeit |
| Leitsatz: | Rechtliche Grundlage: ZPO §§ 261 II, 263, 51 1. Eine Änderung in der Person der Prozeßparteien liegt in einem Wechsel zwischen gsetzlichem Vertreter und Vertretenem. 2. Zwar ist es beim Klägerwechsel Sache des neuen Klägers, dem Beklagten einen Schriftsatz mit der Eintrittserklärung zustellen zu lassen, wobei eine Bezugnahme auf die urspürngliche, dem Beklagten ja bekannte Klageschrift genügt und ein Hinweis auf den diesem ebenfalls bekannten Verfahrensablauf sich erübrigt. Wenn der neue Kläger im Termin aber von selbst auftritt und seinen Antrag verliest oder zu Protokoll erklärt, genügt dies ebenfalls. Einer besonderen Ladung des Beklagten zur Verhandlung mit dem neuen Kläger in dem ohnedies bestimmten Termin bedarf es nicht. 3. Der zulässige Parteiwechsel beendet das Prozeßrechtsverhältnis mit dem bisherigen Kläger; die Rechtshängigkeit der Klage ihm gegenüber erlischt "ex nunc". Für die neue Partei tritt die Rechtshängigkeit der Klage bereits in der neuen mündlichen Verhandlung ein. |
| Volltext: OLG-THUERINGEN - Urteil, 1 UF 154/00 | |
| Rechtsgebiete: | UWG |
| Schlagworte: | Unzulässige Sonderveranstaltung |
| Leitsatz: | Der Abverkauf von Einzelstücken- und Ausstellungsstücken zu reduzierten Preisen ist bei einem Wechsel der Produktpalette im Möbeleinzelhandel branchenüblich .Auch bei einer Reduzierung der Preise um 50% liegt nicht automatisch eine unzulässige Sonderveranstaltung im Sinne von § 7 Abs. 1 UWG vor. Eine unzulässige Sonderveranstaltung liegt auch dann nur vor, wenn der Verbraucher aufgrund des Umfangs der reduzierten Ware auf eine Unterbrechung des regelmäßigen Geschäftsverkehrs schließt . |
| Volltext: OLG-THUERINGEN - Urteil, 2 U 1539/00 | |