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JuraForum.deUrteileOLG-THUERINGENUrteil vom 24.01.2001, Aktenzeichen: 2 U 1539/00 

OLG-THUERINGEN – Aktenzeichen: 2 U 1539/00

Urteil vom 24.01.2001


Leitsatz:Der Abverkauf von Einzelstücken- und Ausstellungsstücken zu reduzierten Preisen ist bei einem Wechsel der Produktpalette im Möbeleinzelhandel branchenüblich .Auch bei einer Reduzierung der Preise um 50% liegt nicht automatisch eine unzulässige Sonderveranstaltung im Sinne von § 7 Abs. 1 UWG vor.

Eine unzulässige Sonderveranstaltung liegt auch dann nur vor, wenn der Verbraucher aufgrund des Umfangs der reduzierten Ware auf eine Unterbrechung des regelmäßigen Geschäftsverkehrs schließt .
Rechtsgebiete:UWG
Vorschriften:UWG § 7,
Stichworte:Unzulässige Sonderveranstaltung,
Verfahrensgang:LG Gera 3 HKO 395/00

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