JuraForum.de > Urteile > OLG-THUERINGEN > Urteil vom 24.01.2001, Aktenzeichen: 2 U 1539/00
| Leitsatz: | Der Abverkauf von Einzelstücken- und Ausstellungsstücken zu reduzierten Preisen ist bei einem Wechsel der Produktpalette im Möbeleinzelhandel branchenüblich .Auch bei einer Reduzierung der Preise um 50% liegt nicht automatisch eine unzulässige Sonderveranstaltung im Sinne von § 7 Abs. 1 UWG vor. Eine unzulässige Sonderveranstaltung liegt auch dann nur vor, wenn der Verbraucher aufgrund des Umfangs der reduzierten Ware auf eine Unterbrechung des regelmäßigen Geschäftsverkehrs schließt . |
| Rechtsgebiete: | UWG |
| Vorschriften: | UWG § 7, |
| Stichworte: | Unzulässige Sonderveranstaltung, |
| Verfahrensgang: | LG Gera 3 HKO 395/00 |
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