JuraForum.de > Urteile > OLG-THUERINGEN > Urteil vom 23.08.2000, Aktenzeichen: 2 U 1749/99
| Leitsatz: | Der Senat schließt sich der Auffassung an, dass im Bereich der gesundheitsbezogenen Werbung besondere Maßstäbe gelten. Hier ist für die Beurteilung , ob eine Werbung irreführend im Sinne von § 3 UWG ist, nicht auf einen medizinisch aufgeklärten, nüchtern abwägenden, sondern auf einen emotional entscheidenden und leicht verführbaren Verbraucher abzustellen .Angesichts dessen genügt es, wenn ein gem. § 287 ZPO geschätzter Anteil von etwa 10 % der Verbraucher irregeführt wird. |
| Rechtsgebiete: | UWG |
| Vorschriften: | UWG § 3, |
| Stichworte: | Gesundheitsbezogene Werbung - Irreführung, |
| Verfahrensgang: | 1 HKO 3045/98 |
Um den Volltext vom OLG-THUERINGEN – Urteil vom 23.08.2000, Aktenzeichen: 2 U 1749/99 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "OLG-THUERINGEN - 23.08.2000, 2 U 1749/99" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum