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JuraForum.deUrteileOLG-THUERINGENUrteil vom 23.08.2000, Aktenzeichen: 2 U 1749/99 

OLG-THUERINGEN – Aktenzeichen: 2 U 1749/99

Urteil vom 23.08.2000


Leitsatz:Der Senat schließt sich der Auffassung an, dass im Bereich der gesundheitsbezogenen Werbung besondere Maßstäbe gelten. Hier ist für die Beurteilung , ob eine Werbung irreführend im Sinne von § 3 UWG ist, nicht auf einen medizinisch aufgeklärten, nüchtern abwägenden, sondern auf einen emotional entscheidenden und leicht verführbaren Verbraucher abzustellen .Angesichts dessen genügt es, wenn ein gem. § 287 ZPO geschätzter Anteil von etwa 10 % der Verbraucher irregeführt wird.
Rechtsgebiete:UWG
Vorschriften:UWG § 3,
Stichworte:Gesundheitsbezogene Werbung - Irreführung,
Verfahrensgang:1 HKO 3045/98

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