JuraForum.de > Urteile > OLG-THUERINGEN > Urteil vom 19.12.2003, Aktenzeichen: 1 Ss 217/03
| Leitsatz: | Auf einzelne rechtliche Gesichtspunkte kann bei angeklagter und nur in Betracht kommender tateinheitlicher Begehungsweise die Staatsanwaltschaft ihre Berufung gegen ein freisprechendes Urteil nicht beschränken. Dies gilt auch dann, wenn wegen eines Schuldvorwurfs die Strafverfolgung zwischenzeitlich im gerichtlichen Verfahren beschränkt worden war. Geht in einem solchen Fall das Berufungsgericht von einer wirksamen Berufungsbeschränkung aus, führt dies zur Aufhebung des Urteils durch das Revisionsgericht. |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Vorschriften: | StPO § 318, StPO § 352, |
| Stichworte: | Strafverfahren, Berufung, Berufungsbeschränkung, |
| Verfahrensgang: | LG Erfurt 573 Js 37856/01 - 4 Ns vom 28.05.2003 |
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