( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-THUERINGENUrteil vom 19.11.2008, Aktenzeichen: 4 U 716/08 



OLG-THUERINGEN – Aktenzeichen: 4 U 716/08

Urteil vom 19.11.2008


Leitsatz:Bei einer Leistungsverfügung - hier Anspruch auf Krankentagegeld - reicht allein die Glaubhaftmachung des Antragstellers zur Begründung eines Anspruchsgrundes nicht aus, wenn die Gegenseite unter Berufung auf eine abweichende gutachtliche Stellungnahme einen Anspruch auf Leistung substantiiert in Abrede stellt. Denn im Gegensatz zur Sicherungsverfügung nimmt eine Leistungsverfügung das Ergebnis der Hauptsache (eines späteren Klageverfahrens) vorweg, schafft also Tatsachen, die u.U. - bei Leistungsunfähigkeit des Verfügungsklägers und später abgewiesener Klage im Hauptverfahren - zu einem nicht mehr wieder gut zu machenden Schaden führen könnte. Daher kommt eine auf § 940 ZPO gestützte Leistungsverfügung auch nur in engen Ausnahmefällen in Betracht.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 940,
Verfahrensgang:LG Erfurt, 9 O 1150/08 vom 19.08.2008

Volltext

Um den Volltext vom OLG-THUERINGEN – Urteil vom 19.11.2008, Aktenzeichen: 4 U 716/08 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-thueringen/olg-thueringen-urteil-vom-19-11-2008-az-4-u-71608

"OLG-THUERINGEN - 19.11.2008, 4 U 716/08" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN