JuraForum.de > Urteile > OLG-THUERINGEN > Beschluss vom 30.11.2004, Aktenzeichen: 1 VAs 10/04
| Leitsatz: | 1. Zum Rechtsweg für Beschwerde gegen Ablehnung der Unterbrechung einer widerrufenen Freiheitsstrafe zum Zweidrittel-Zeitpunkt. 2. Es besteht ein Anspruch auf ermessensfehlerhafte Entscheidung über einen Antrag auf Änderung der Vollstreckungsreihenfolge nach § 43 Abs. 4 StrVollstrO. 3. Eine nachträgliche Unterbrechung einer vollständig verbüßten Freiheitsstrafe findet nicht statt. |
| Rechtsgebiete: | StPO, StrVollstrO, EGGVG |
| Vorschriften: | StPO § 454b Abs. 2 Satz 2, StrVollstrO § 43 Abs. 4, EGGVG §§ 23 ff, |
| Stichworte: | Strafvollstreckung, nachträgliche Unterbrechung der Vollstreckung, |
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