JuraForum.de > Urteile > OLG-THUERINGEN > Beschluss vom 30.05.2006, Aktenzeichen: 4 W 10/06
| Leitsatz: | Zu dem für die Versagung der Versicherungsleistung nach § 12 Abs. 4 der Allgemeinen Bedingungen für die Erweiterte Haushaltsversicherung (ABEH) erforderlichen Zusammenhang des Versicherungsfalls mit einer vorsätzlichen Straftat, wenn die vorsätzliche Straftat begangen worden ist, um eine andere Straftat zu ermöglichen und diese Straftat ursächlich ist für die Schadensfolge. |
| Rechtsgebiete: | ABEH |
| Vorschriften: | ABEH § 12 Abs. 4, |
| Verfahrensgang: | LG Erfurt 8 O 1350/05 vom 24.10.2005 |
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