Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOLG-THUERINGENBeschluss vom 29.12.2003, Aktenzeichen: 1 Ws 400/03 

OLG-THUERINGEN – Aktenzeichen: 1 Ws 400/03

Beschluss vom 29.12.2003


Leitsatz:Eine nach Anklageerhebung zum Landgericht eingelegte "Haftbeschwerde" gegen den zuvor vom Amtsgericht erlassenen Haftbefehl ist vom Landgericht, das selbst noch keine Haftprüfung durchgeführt hat, als Antrag auf Haftprüfung zu behandeln. Erst gegen die hierauf ergehende Entscheidung ist wieder Beschwerde möglich.

Ob eine Umdeutung einer Haftbeschwerde in einen Haftprüfungsantrag ausnahmsweise dann zu unterbleiben hat, wenn Anklage zur Strafkammer erhoben worden ist und diese kurz vorher als Beschwerdegericht eine hinreichend begründete Haftentscheidung getroffen hat, kann dahinstehen.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 117 Abs. 1, StPO § 117 Abs. 2, StPO § 126 Abs. 2, StPO § 304, StPO § 310 Abs. 1,
Stichworte:Strafverfahren, Untersuchungshaft, Haftprüfung, Haftbeschwerde, Umdeutung der Haftbeschwerde,
Verfahrensgang:LG Gera/StA Gera 2441 Js 34319/03 vom 02.10.2003

Volltext

Um den Volltext vom OLG-THUERINGEN – Beschluss vom 29.12.2003, Aktenzeichen: 1 Ws 400/03 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OLG-THUERINGEN - 29.12.2003, 1 Ws 400/03" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum