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JuraForum.deUrteileOLG-THUERINGENBeschluss vom 28.11.2005, Aktenzeichen: BlW 527/05 

OLG-THUERINGEN – Aktenzeichen: BlW 527/05

Beschluss vom 28.11.2005


Leitsatz:Treffen Straßenbaumaßnahmen im sich überschneidenden Zuständigkeitsbereich verschiedener Baulastträger in einem Vorhaben - formell verklammert durch ein gemeinsames Planfeststellungsverfahren - zusammen, kann ein einzelner Baulastträger in den vorzeitigen Besitz auch baulastfremder Grundstücke eingewiesen werden, wenn ihm die Federführung für das Gesamtvorhaben obliegt und zwischen den Straßenbaumaßnahmen ein notwendiger - nicht nur akzidentieller - Folgezusammenhang besteht.
Rechtsgebiete:FStrG
Vorschriften:FStrG § 18f Abs. 1 S. 1,
Stichworte:Vorzeitige Besitzeinweisung bei geteilter Straßenbaulast,
Verfahrensgang:LG Meiningen BLK O 6/05 vom 19.08.2005

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