JuraForum.de > Urteile > OLG-THUERINGEN > Beschluss vom 28.11.2005, Aktenzeichen: BlW 527/05
| Leitsatz: | Treffen Straßenbaumaßnahmen im sich überschneidenden Zuständigkeitsbereich verschiedener Baulastträger in einem Vorhaben - formell verklammert durch ein gemeinsames Planfeststellungsverfahren - zusammen, kann ein einzelner Baulastträger in den vorzeitigen Besitz auch baulastfremder Grundstücke eingewiesen werden, wenn ihm die Federführung für das Gesamtvorhaben obliegt und zwischen den Straßenbaumaßnahmen ein notwendiger - nicht nur akzidentieller - Folgezusammenhang besteht. |
| Rechtsgebiete: | FStrG |
| Vorschriften: | FStrG § 18f Abs. 1 S. 1, |
| Stichworte: | Vorzeitige Besitzeinweisung bei geteilter Straßenbaulast, |
| Verfahrensgang: | LG Meiningen BLK O 6/05 vom 19.08.2005 |
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