JuraForum.de > Urteile > OLG-THUERINGEN > Beschluss vom 28.03.2001, Aktenzeichen: 3 W 3/01
| Leitsatz: | Rechtliche Grundlage: ZPO § 91a, ZPO § 269 Die außergerichtlichen Kosten eines durch klageabweisendes Teilurteil - ohne Kostenentscheidung - endgültig ausgeschiedenen Streitgenossen auf Beklagtenseite können der unterlegenen Partei (Klägerseite) nachträglich durch eine (isolierte) Teilkostenentscheidung in Form eines Beschlusses (analog § 91 a Abs. 1, 269 Abs. 3 S. 4, 515 Abs. 3 S. 3 ZPO) auferlegt werden. Der Ausspruch im Teilurteil, dass die Kostenentscheidung dem Schlussurteil vorbehalten bleibe, steht eine solchen Teilkostenentscheidung nicht entgegen. Thüringer Oberlandesgericht, 3. Zivilsenat, Beschluß vom 28.03.2001 - 3 W 3/01 - |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 91a, ZPO § 269, |
| Stichworte: | Isolierte nachträgliche Teilkostenentscheidung bei endgültigem Ausscheiden eines Streitgenossen, |
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