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JuraForum.deUrteileOLG-THUERINGENBeschluss vom 28.03.2001, Aktenzeichen: 3 W 3/01 



OLG-THUERINGEN – Aktenzeichen: 3 W 3/01

Beschluss vom 28.03.2001


Leitsatz:Rechtliche Grundlage:

ZPO § 91a, ZPO § 269

Die außergerichtlichen Kosten eines durch klageabweisendes Teilurteil - ohne Kostenentscheidung - endgültig ausgeschiedenen Streitgenossen auf Beklagtenseite können der unterlegenen Partei (Klägerseite) nachträglich durch eine (isolierte) Teilkostenentscheidung in Form eines Beschlusses (analog § 91 a Abs. 1, 269 Abs. 3 S. 4, 515 Abs. 3 S. 3 ZPO) auferlegt werden.

Der Ausspruch im Teilurteil, dass die Kostenentscheidung dem Schlussurteil vorbehalten bleibe, steht eine solchen Teilkostenentscheidung nicht entgegen.

Thüringer Oberlandesgericht, 3. Zivilsenat, Beschluß vom 28.03.2001 - 3 W 3/01 -
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 91a, ZPO § 269,
Stichworte:Isolierte nachträgliche Teilkostenentscheidung bei endgültigem Ausscheiden eines Streitgenossen,

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