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JuraForum.deUrteileOLG-THUERINGENBeschluss vom 28.02.2007, Aktenzeichen: 1 WF 32/07 



OLG-THUERINGEN – Aktenzeichen: 1 WF 32/07

Beschluss vom 28.02.2007


Leitsatz:1. Zur Kostentragung nach billigem Ermessen, wenn eine mit einem Prozesskostenhilfeantrag verbundenen Klage vor Rechtshängigkeit zurückgenommen wird.

2. Ein Anlass zur Klageerhebung für den Kindessunterhalt entfällt, wenn die Parteien in einem Verfahren auf Trennungsunterhalt den Kindesunterhalt bei der Einkommensberechnung im Vergleichswege berücksichtigen.

3. Die Beschwerdeentscheidung ist auf den Beschwerdeantrag bzw. das erkennbare Beschwerdeziel zu beschränken.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 269 Abs. 3 S. 3, ZPO § 308 Abs. 1,
Stichworte:Kostentragung bei Rücknahme einer mit einem Prozesskostenhilfeantrag verbundenen Klage,
Verfahrensgang:AG Gotha 17 F 331/06 vom 13.10.2006

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