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JuraForum.deUrteileOLG-THUERINGENBeschluss vom 27.10.2004, Aktenzeichen: 1 WF 156/00 

OLG-THUERINGEN – Aktenzeichen: 1 WF 156/00

Beschluss vom 27.10.2004


Leitsatz:Die Beiordnung eines Rechtsanwalts ist in einem gerichtlichen Vermittlungsverfahren nach § 52a FGG grundsätzlich nicht geboten.

Soweit sich die Auslagen (§ 137 KostO a.F.) lediglich auf etwaige Zustellungskosten beschränken, kommt allein wegen dieser Kosten eine Prozesskostenhilfebewilligung nicht in Betracht, wenn die bedürftige Partei aufgrund ihrer Einkommensverhältnisse für diese ohne Not aufkommen kann.
Rechtsgebiete:FGG, ZPO
Vorschriften:FGG § 52 a, ZPO § 114, ZPO § 121 Abs. 2,
Stichworte:Anwaltsbeiorndung, Umgangsverfahren,
Verfahrensgang:AG Gera 2 F 66/00 vom 09.05.2000 u. 09.06.2000

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