JuraForum.de > Urteile > OLG-THUERINGEN > Beschluss vom 19.10.2000, Aktenzeichen: 1 WF 37/00
| Leitsatz: | Rechtliche Grundlage: BGB § 1618 IV Die Gesetzesneufassung hat die Bindungen des Elternteils, dem die elterliche Sorge nicht zusteht, auch im Namensrecht gestärkt. Es muß daher triftige Gründe geben, das Interesse des nichtsorgeberechtigten Elternteils an der Erhaltung des Namensbandes zurückzustellen. Es hat eine Prüfung dahin stattzufinden, ob eine Zerschneidung des Namensbandes aus Gründen des Kindeswohls unabdingbar notwendig ist oder aber ob ein milderer Eingriff möglich ist. Thüringer Oberlandesgericht, Familiensenat, Beschluß vom 19.10.2000 1 WF 37/00 |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 1618 IV, |
| Stichworte: | Ersetzung der Einwilligung des anderen Elternteils zur Namensänderung, Einbenennung von Stiefkindern, |
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