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JuraForum.deUrteileOLG-THUERINGENBeschluss vom 19.01.2004, Aktenzeichen: 1 Ss 200/03 

OLG-THUERINGEN – Aktenzeichen: 1 Ss 200/03

Beschluss vom 19.01.2004


Leitsatz:Liegen Anhaltspunkte für einen Entschuldigungsgrund bezüglich des Ausbleibens des Angeklagten in der Hauptverhandlung vor, muss das Gericht prüfen, ob diese zutreffen. Ist danach ein hinreichender Entschuldigungsgrund wahrscheinlich, rechtfertigen verbleibende Zweifel den Erlass eines Verwerfungsurteils nicht.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 329 Abs. 1 Satz 1,
Stichworte:Strafverfahren, Berufungsverhandlung, Ausbleiben des Angeklagten, Entschuldigungsgrund,
Verfahrensgang:LG Gera 550 Js 24942/01 - 7 Ns vom 05.02.2003

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