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JuraForum.deUrteileOLG-THUERINGENBeschluss vom 18.03.2003, Aktenzeichen: 6 W 63/03 



OLG-THUERINGEN – Aktenzeichen: 6 W 63/03

Beschluss vom 18.03.2003


Leitsatz:1. Die durch einen der Wohnungseigentümer allein getätigte Verwalterbestellung ist als Nicht-Beschluss völlig unwirksam. Sie bleibt auch dann nichtig, wenn der Schein-Verwalter über einige Zeit Verwaltungsaufgaben wahrgenommen hat.

2. Bedarf die Veräußerung von Sondereigentumseinheiten nach der Gemeinschaftsordnung der Zustimmung des Verwalters, so sind jedenfalls diejenigen Sondereigentumsrechte wirksam erworben, welche der ursprüngliche Eigentümer aller Sondereigentumsrecht veräußert hat.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 12, WEG § 23, WEG § 24, WEG § 26,
Stichworte:Schein-Verwalter-Bestellung,
Verfahrensgang:LG Mühlhausen 1 T 36/02 vom 02.12.2002

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