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JuraForum.deUrteileOLG-THUERINGENBeschluss vom 14.12.2000, Aktenzeichen: 6 W 332/00 

OLG-THUERINGEN – Aktenzeichen: 6 W 332/00

Beschluss vom 14.12.2000


Leitsatz:Da mit der Regelung in Art. 4 BtÄndG der Gesetzgeber nach wie vor unterschiedlichen Einkommens- und Lebensverhältnissen in den alten und neuen Bundesländern Rechnung tragen wollte, hindert die gebotene generalisierende Betrachtung der Kürzungsvorschrift des Art. 4 BtÄndG zu unterscheiden, ob für die Betreuervergütung die Staatskasse aufkommt oder ob der Betreute sie schuldet. Daher orientiert sich in den neuen Bundesländern die Betreuervergütung bei vermögenden Betreuten an den gem. Art. 4 BtÄndG gekürzten Stundensätze des § 1 Abs. 1 S. 2 BVormVG.

Thür. OLG, Beschl. v. 14. 12. 2000, 6 W 332/00
Rechtsgebiete:BGB, BVormG, BtÄndG
Vorschriften:BGB § 908i, BGB § 1836, BGB § 1836a, BVormG § 1, BtÄndG Art. 4,
Stichworte:Betreuervergütung, Ost-Abschlag,

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