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JuraForum.deUrteileOLG-THUERINGENBeschluss vom 14.01.2004, Aktenzeichen: 4 U 694/03 

OLG-THUERINGEN – Aktenzeichen: 4 U 694/03

Beschluss vom 14.01.2004


Leitsatz:Bei Neuerteilung einer Fahrerlaubnis kann die Fahrerlaubnisbehörde im Rahmen ihrer Eignungsprüfung auch Verkehrsverstöße berücksichtigen, die zur vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis führen können (vgl. § 111 a StPO).

§ 3 Abs. 3 StVG steht dem nicht entgegen. Denn anders als bei der Entziehung einer Fahrerlaubnis fehlt es bei der Erteilung der Fahrerlaubnis an einem Prüfungsgegenstand für ein Strafverfahren.
Rechtsgebiete:StPO, StVG
Vorschriften:StPO § 111 a, StVG § 3 Abs. 3,
Stichworte:Amtspflichtverletzung und zum Straßenverkehsrecht,
Verfahrensgang:LG Erfurt 7 O 2861/02 vom 13.06.2003

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